18-jährige Partnerin zur Prostitution gezwungen

14. Februar 2013

Gerichtsprozess im Hessischen Limburg

Leider kommt es deutschlandweit immer wieder zu Fällen von Zwangsprostitution, sowie Erpressung und Misshandlungen innerhalb des Rotlichtmilieus. So wird aktuell in Limburg (Hessen) ein Fall vor Gericht verhandelt, bei dem ein 28-jähriger Mann seine 9 Jahre jüngere Partnerin zur Prostitution gezwungen haben. Weitere Gerichtsprozesse, bei denen Zuhälter und Bordellbetreiber auf der Anklagebank sitzen finden zur Zeit in Emmerich/NRW („Fungarden-Prozess“), Lünen-Brambauer/NRW (Zwangsprostitution), Augsburg/Bayern (Erpressung auf dem Straßenstrich), Bochum/NRW (Kinderpornografie/Zwangsprostitution) oder Hagen/Niedersachsen (Menschenhandel/Zwangsprostitution) statt. Ausnahmefälle oder Alltag? Kommt darauf an wen man fragt …

Feministinnen und Prostitutionsgegner nehmen solche Ereignisse sofort ins Visier, um damit ihre Überzeugung, Sexdienstleistungen seien fast ausschließlich mit Frauenhandel und Zwangsprostitution zu erklären, zu untermauern. Hurenorganisationen beispielsweise grenzen beide Fälle ganz klar voneinander ab. Vielleicht sind die Übergänge ja ab und zu fließend, klar muss nur unbedingt sein, dass man sein Weltbild durch differenzierte Betrachtung des Themas formen sollte.

Nur leider ist es für das Sexgewerbe aufgrund solcher immer wiederkehrender Justiz-Fälle schwierig, in der öffentlichen Wahrnehmung akzeptiert zu werden. Auch wenn es etliche legale und seriöse Betriebe und Unternehmen gibt, scheitert der Schritt aus der Schmuddelecke hinaus konsequent.

Aber immer kann nur gelten: bei Verdachtsfällen müssen gleichermaßen Bordellbetreiber, Angestellte aber auch Freier bereit sein, die Moral über die Angst/Gier/Profitsucht etc. zu stellen und umgehend Hilfsorganisationen, Polizei oder Justiz einzuschalten. Wer verheimlicht oder verdrängt, der fördert …

rmv

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