Kampf um gleiche Rechte
Pressemitteilung des Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V. (BSD)
Jedes Jahr erinnern Sexarbeiter:innen an die spektakuläre Kirchenbesetzung der französischen Kolleg:innen 1975 in Lyon/Frankreich (https://bsd-ev.info/internationaler-hurentag-2-juni/) und machen in Aktionen und Demonstrationen auf die immer noch fehlende Gleichstellung mit anderen Erwerbstätigen aufmerksam.
Die Coronapandemie hat besonders deutlich gemacht, wie unfair der Staat beim Thema Sexarbeit handelte: Prostitution war z. T. verboten und die Bordelle waren länger geschlossen als andere Branchen. Es entstand z. T. große Not und Abhängigkeiten. Bis heute hat sich die Branche nicht von diesen Benachteiligungen erholt.
Hinzu gekommen sind die Folgen des Krieges in der Ukraine, die Energiekrise und die allgemeine Inflation.
Die Evaluierung des seit 2017 gültigen ProstituiertenSchutzGesetzes (ProstSchG) sollte eine Chance sein, endlich fundierte und überprüfbare Fakten und Daten zu bekommen – weg von Fehlinformationen, Klischees, Vorurteilen und von konservativen Werten geprägte Forderungen (siehe hier).
Sexarbeit ist Arbeit!
Es besteht hier dringender Ă„nderungsbedarf!
- Die regelmäßige gesundheitliche Pflicht-Beratung und Registrierung von Sexarbeiter*innen (z. T. ½ + jährlich) gehört abgeschafft.
- Mindestanforderungen für die Prostitutionsstätten müssen je nach Größe und der Art des Betriebes gestaffelt werden.
- Streichung der Baunutzungsgenehmigung für alle Altbetriebe, die vor dem 01. Juli 2017 bestanden, und Änderung der BauGesetze – weg von der typisierenden hin zu einer Einzelfall-Betrachtung.