33.000 „Hurenpässe“ ausgestellt

Statistisches Bundesamt legt weiteren Beleg für ein Scheitern des ProstSchG vor

Eine bundesweite Erfassung der Prostituierten sollte es sein. Mit dem ProstSchG müssen alle in Deutschland arbeitenden Sexworker eine Anmeldebescheinigung bei sich führen. Andernfalls müssen sie mit Geldbußen rechnen, laut Gesetz bis zu 1.000 Euro. Zur Erinnerung: damit ist keine gewerberechtliche Anmeldung gemeint (das ist Sexarbeitern für gewöhnlich nicht möglich), sondern eine sonderrechtliche Registrierung bei u.a. gesundheitsdienstlichen Behörden (ist Ländersache).

Wie dem auch sei, das „hegere Ziel“ der Gesetzgeber war es vorgeblich aber, mit der Erfassung sexuelle Ausbeutung und Zwangsprostitution einzudämmen und Licht in die ominösen Dunkelziffern zu bringen. Eine Wunschvorstellung war das, wider die Erkenntnisse und Statements von Fachleuten Verbänden und Ausschüssen. Letztendlich haben Bundestag und Bundesrat am eigenen Mantra festgehalten: „Anmeldebescheinigung dient dem Schutz der Prostitiuierten“.

Nun, über zwei Jahre später gibt es eine neue Erkenntnis. Denn das Statistische Bundesamt hat am Dienstag eine Zahl veröffentlicht. 32.800. Ja, Zweiundreißigtausendachthundert! Keine 400.000, keine 700.000, keine Millionen. Denn davon gingen einzelne Vertreter von CDU, CSU und SPD aus. Soviele sollten es bundesweit sein, zumindest ließen sie sich derlei Zahlen regelmäßig einreden – auf Grundlage nicht valider Erkenntnisse, verbreitet von EMMA, Solvodi, Sisters und Co.

Jetzt sind es nur 32.800. Was nun? Bieten jetzt in Deutschland nur ein 10tel bzw. ein 20stel soviele Frauen, Männer und Transexuelle Sex gegen Entgelt an wie vermutet oder haben sich nur so wenige angemeldet und die anderen arbeiten illegel? Was ist mit der Dunkelziffer? Arbeiten wirklich alle Personen mit „Hurenpass“ freiwillig oder nicht? Die Wahrheit zeigt sich einfach nicht, wird irgendwo dazwischen liegen. Selbst die Bundesbehörde lässt verlauten, dass die veröffentlichten Daten nur eingeschränkte Aussagekraft haben.

Was aber wieder einmal deutlich geworden ist, ist, dass das Gesetz wie erwartet phänomenal gescheitert ist.

Unser Fazit: Prostitution braucht keine Sonderrechte!!!

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Weitere Erkenntnisse des Statistischen Bundesamtes:

  • Von den 32 800 angemeldeten Prostituierten waren 25 000 (76 %) 21 bis 44 Jahre alt.
  • 5 700 (17 %) waren 45 Jahre oder älter .
  • 2 000 (6 %) waren zwischen 18 und 20 Jahren alt.
  • 6 200 Prostituierte (19 %) hatten die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Die drei häufigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten der Prostituierten waren die rumänische mit 11 400 (35 % aller angemeldeten Prostituierten), die bulgarische mit 3 200 (10 %) und die ungarische mit 2 400 (7 %).
  • An der Spitze steht NRW mit 9307 Anmeldungen, gefolgt von Bayern (6384) und Hessen (3660).
  • In Mecklenburg-Vorpommern haben sich 226 Personen registrieren lassen.
  • Für Brandenburg und Sachsen-Anhalt gibt es keine Daten über die Anmeldebescheinigungen (mit Vermerk „Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten“)
  • Bundesweit wurde für 1.600 Prostitutionsgewerbe eine Erlaubnis erteilt.

Mehr auf der Seite des Statistischen Bundesamtes: https://www.destatis.de/DE/Home/_inhalt.html

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