„Alles was Recht ist“: Seminarreihe der AIDS-Hilfe Westmecklenburg

Hamburger Rechtsanwältin gibt Auskunft über Arbeits- und Sozialrecht

Regelmäßig informieren wir hier über die Veranstaltungen der AIDS-Hilfe Westmecklenburg, so auch heute. Schließlich sind die Themen HIV und – wie im aktuellen Fall – Recht auch für Sexworker von belang. Wenn man bedenkt, dass für Sexarbeiter_innen in Zukunft regelmäßige ärztliche Beratungsgespräche gesetzlich verpflichtend sind, dann stehen solche Infos erst Recht außer Frage.

HIV & Recht

Als erste Veranstaltung der Seminarreihe führt die Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit und Aufklärung – AIDS-Hilfe Westmecklenburg in Zusammenarbeit mit dem LSVD Landesverband Mecklenburg-Vorpommern Gaymeinsam e.V. eine Informationsveranstaltung durch zu rechtlichen Fragen, die das Leben mit HIV in ganz verschiedenen Lebensbereichen aufwerfen kann.

Als Referentin hat sie die Hamburger Rechtsanwältin Petra Wichmann-Reiß eingeladen. Seit es wirkungsvolle Therapien gegen HIV gibt, ist dieses Thema immer wichtiger geworden. Die meisten Menschen mit HIV arbeiten, andere würden gerne (wieder) arbeiten. Die Arbeitsfähigkeit wird durch die HIV-Infektion meist nicht beeinträchtigt und es gibt keine Berufe, die HIV-Positive auf Grund ihrer Diagnose nicht ausüben dürften. Dennoch können spezielle Fragen auftauchen, etwa bei der Bewerbung, einer Kündigung, beim Arbeitszeugnis oder bei der Frage, ob sie am Arbeitsplatz offen mit ihrer Infektion umgehen wollen.

Die Rechtsanwältin gibt u.a. Auskunft darüber, wie das Arbeitsrecht vor Diskriminierung im Berufslebeben schützt und was Betroffene bei Diskriminierung am Arbeitsplatz oder rechtswidrigen Kündigungen tun können. HIV und Versicherungen ist ebenfalls ein nach wie vor schwieriges Thema: Die meisten Versicherungen, bei der es um gesundheitliche Absicherungen geht, verlangen eine umfassende Gesundheitsprüfung des Antragsstellers. Dabei ist eine bestehende HIV-Infektion fast immer ein K.O.- Kriterium. Aber auch hier zeigen sich Veränderungen.

Aktuelle Fragen sind dabei: Welche Versicherungen lassen sich überhaupt noch abschließen? Was gibt es bei den unterschiedlichen Versicherungsarten zu beachten? Weitere Themen der Veranstaltung werden Patientenrechte, Sozialrecht im Zusammenhang mit der HIV-Infektion sowie Vorsorgefragen sein.

Darüber hinaus gibt Frau Wichmann-Reiß einen Einblick über Pflichten von Betroffenen und unter welchen Bedingungen die Übertragung von HIV strafbar sein kann. Im Anschluss beantwortet die Referentin Fragen interessierter Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Anmeldungen ab sofort bei Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit und Aufklärung in Westmecklenburg telefonisch unter 03841/214755, per Fax 03841/214711 oder per mail an info@wismar.aidshilfe.de. Weitere Informationen unter www.wismar.aidshilfe.de

„Alles was Recht ist“

Freitag, 12. Juni 2015, 17:00

Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit und Aufklärung in Westmecklenburg / AIDS-Hilfe Westmecklenburg

Mühlenstr. 32, 23966 Wismar

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