An alle Sexarbeiterinnen: Rotlicht-MV macht keine Gesetze!

Diese Info kommt heute mal ganz in eigener Sache. Und speziell ist sie an alle Inserentinnen auf Rotlicht-MV.de gerichtet. Denn es betrifft das Prostituiertenschutzgesetz auf der einen Seite und Online- und Printwerbung auf der anderen Seite.

Scheinbar ist es in den letzten Tagen dazu gekommen, dass sich einige unserer Kundinnen unsicher gefühlt haben, bei uns zu werben. Die Meinung griff um sich, wir würden das ProstSchG gutheißen bzw. an dessen Umsetzung mitwirken. Dies hätten sie wohl aus den Artikeln bei uns herausgelesen. Aus diesem Grund wollen die betreffenden Frauen nun nicht mehr bei uns, hingegen nur noch bei der Konkurrenz werben.

Konkurrenz hin oder her. Hier liegt ein groĂźer Denkfehler vor. Denn:

  1. Rotlicht-MV.de macht keine Gesetze!
  2. Gesetze macht die Bundesregierung (vereinfacht gesagt).
  3. Das Prostituiertenschutzgesetz ist als Bundesgesetz deutschlandweit (also in allen 16 Bundesländern; ab Juli 2017) bindend.
  4. Rotlicht-MV.de heiĂźt das ProstSchG in der jetzigen Form ganz und gar nicht gut. Wir halten es fĂĽr ein schlecht gemachtes und stigmatisierendes Gesetz.
  5. Auf welchem Portal auch immer Erotikwerbung geschaltet wird, ob der Betreiber im In- oder Ausland weilt – alle Sexarbeiterinnen, die in Deutschland arbeiten, mĂĽssen sich an die deutschen Gesetze halten (das betrifft im ĂĽbrigen nicht nur das ProstSchG; siehe folgende Liste auf Pro-Prostitution.de)
  6. Gleichwohl mĂĽssen sich alle Vermieter und Bordellbetreiber in Deutschland kĂĽnftig an das ProstSchG halten:
    „Abschnitt 3 – Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes; anlassbezogene Anzeigepflichten“


Weitere Infos:

  1. Das komplette Prostituiertenschutzgesetz findet ihr hier als pdf.
  2. Der Rotlicht-Weblog ist als reine Informationsseite gedacht. Die Themen sind dabei genauso vielfältig, wie das Milieu selbst. Und für Interessierte: Alle unsere Infos zum bzw. Kritiken über das Prostituiertenschutzgesetz findet ihr unter diesem Link zusammengefasst.
  3. FĂĽr alle, die jetzt Panik haben sollten: Das im Juli in Kraft tretende Gesetz beinhaltet auch folgende Ăśbergangsregelungen:
    „Personen, die bereits vor dem 1. Juli 2017 der Prostitution nachgegangen sind, haben ihre Tätigkeit bis zum 31. Dezember 2017 erstmals anzumelden.“
  4. Bislang ist noch in keinem Bundesland vollständig geregelt, wie das Gesetz umzusetzen letztendlich ist. Das Betrifft neben Finanzierungsmodellen vor allem die Frage, welche Behörden für die Anmeldepflicht oder für die Gesundheitsberatung zuständig sein werden.
  5. Sexarbeiterinnen/Prostituierte/Huren, die gegen das Gesetz sind, können den Verein Dona Carmen e.V. bei der angestrebten Verfassungsbeschwerde unterstützen (siehe hier).
  6. Wer weiterhin unsicher ist, kann uns gerne anrufen. Kompetente Beratung/Unterstützung/Infos findet ihr auch bei folgenden unabhängigen Vereinen/Verbänden/Foren (eine kleine Auswahl):
    – Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V.
    – SelA Rostock
    – Dona Carmen e.V.
    – Voice4Sexworkers
    – Sexworker Forum

Also liebe Frauen, Trans & Männer, ihr dürft gerne weiter bei uns werben. Die Online-Werbung bei uns bleibt wie immer seriös und professionell. In Sachen Kondompflicht, Gesundheitsberatung oder Anmeldepflicht: diese haben nichts mit Rotlicht-MV.de zu tun. Das liegt in der Hand der jeweiligen Bundesländer.

Das einzige, was sich auf Rotlicht-MV.de und den angeschlossenen Portalen ändern wird, ist der Umgang mit AO-Angeboten. Denn das werben für ungeschützten Sex wird in keiner Weise mehr möglich sein. So verbietet das Gesetz entsprechende Dienstleistungen generell. Das beinhaltet auch den Oralverkehr ohne Kondom.

rmv

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