Ausstiegshilfen aus der Prostitution!?

Bundesministerium will Haushaltsmittel für neue Modellprojekte locker machen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat ein neues Interessenbekundungsverfahren ausgeschrieben: zur „Förderung für Modellprojekte zur Unterstützung des Umstiegs aus der Prostitution“. Danach beabsichtigt das Ressort von Familienministerin Giffey (SPD) Haushaltsmittel die Entwicklung und Durchführung von Modellprojekten bereitzustellen. Im Folgenden ein paar Auszüge aus der Bekanntmachung vom 15.01.2021:

Zum Hintergrund der Ausschreibung:

„Die COVID-19 Pandemie hat weitreichende Auswirkungen auf die soziale und wirtschaftliche Lage von in der Prostitution tätigen Personen.[…] Es besteht seitdem insbesondere ein erhöhter Bedarf an niedrigschwelliger Beratung und Behandlung für nicht krankenversicherte Prostituierte. […] „Es soll an die Ergebnisse der in den Jahren 2009 bis 2014 durch das BMFSFJ geförderte Modellprojekte zur „Unterstützung zum Ausstieg aus der Prostitution“ angeknüpft werden.  

Zum Umfang der Projekte:

„Hierzu sollen an mindestens drei Projektstandorten in unterschiedlichen Bundesländern in Kooperation z.B. von Fachberatungsstellen für Prostituierte mit lokalen Jobcentern, Bildungsträgern, weiteren Beratungsstellen und sonstigen Partnern vernetzte Programme zur Qualifizierung von Prostituierten für den Arbeitsmarkt eingerichtet werden. […] Die Auswahl der Standorte und Projektpartner erfolgt auf der Basis der auf diese Bekanntmachung eingehenden Interessenbekundungen in einem dreistufigen Verfahren.

Zur Verwendung der Haushaltsmittel:

„Die Förderung ist auf eine Modellphase des Gesamtprojekts von bis zu drei Jahren ausgelegt. […] Förderfähig sind Personal- und Sachausgaben und zwar in erster Linie solche Ausgaben, die durch die Implementierung und Koordinierung einer lokalen bzw. regionalen Kooperationsstruktur bzw. eines Netzwerkes entstehen, sowie Kosten für die kontinuierliche Betreuung und Begleitung der Klientinnen und Klienten, z.B. in Form eines individuellen Coachings.“

Bewerbungsschluss:

„Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihre elektronisch gezeichneten Teilnahmeanträge unter Beifügung einer Projektkonzeption bis zum 26.02.2021 einzureichen.“

Die komplette Ausschreibung/Bekanntmachung gibt es hier.

Eine Kommentierung dieses Interessenbekundungsverfahrens bzw. deren Hintergründe möchte ich mir diesmal sparen. Obwohl es schon einige Fragezeichen zu Art, Umfang und reeller Nachhaltigkeit dieser Förderung gibt – trotz der sicherlich lauteren Absichten seitens des Ministeriums und der Berechtigung/Notwendigkeit von niedrigschwelligen Ausstiegshilfsprogrammen. Nur bleibt zu hoffen, dass etwaige Zusagen wohl bedacht sein werden – was die Auswahl der sich bewerbenden Organisationen/Vereine und deren Neutralität betrifft. Ideologisch rückschrittige, ultrakonservative und sexualitätsfeindliche Meinungsmacher_innen à la Solwodi, Sisters u.Co. kann nämlich keiner gebrauchen…

rmv

Nach oben scrollen