Besteuerung im Rotlichtmilieu

Finanzministerium MV gibt Informationsbroschüre heraus. In verschiedenen Sprachen bei uns erhältlich

2002 ist in Deutschland das Prostitutionsgesetz inkraftgetreten. Damit wurde der Berufststand endgültig legalisiert und anerkannt, demzufolge Prostituierten, Escorts etc. ermöglicht auch z.B. von Renten- und Krankenversicherungen zu profitieren.

Weil sich bislang jedoch nur wenige Prostituierte als Angestellte oder als Selbständige angemeldet haben – aus Furcht oder Unwissenheit – hat das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern nun eine Informationsbroschüre zum Thema herausgegeben. Huren wird darin kurz und bündig erklärt, wann sie als Arbeitnehmerin und wann als Gewerbetreibende zählen. Es wird über die Lohnsteuerkarte informiert, über Werbungskosten, Steuerrückerstattungen und -Freibeträge, über Einkommens-, Gewerbe-, und Umsatzsteuer, sowie über Rechte und Pflichten gegenüber dem Finanzamt.

Aber keine Angst: Die Angaben umfassen gerade einmal eine A4-Seite und sind einfach und verständlich formuliert. Die Broschüre sowie weitere Informationen sind in den Finanzämtern Neubrandenburg, Ribnitz-Damgarten und Schwerin erhältlich, sie liegt aber auch in unseren Büroräumen aus. Und das gleich in verschiedenen Sprachen:

– Rumänisch

– Bulgarisch

– Polnisch

– Lettisch

– Ungarisch

– Thailändisch

– Englisch

– Estnisch

– Russisch

– Slowakisch

– Vietnameisch

– Tschechisch

– Litauisch

– Deutsch

Letztendlich kann ein ein legales und sozialversichertes Arbeitsverhältnis für beide Seiten (Staat und Rotlichtgewerbe) nur von Vorteil sein.

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