Bordellbesuch oder nicht – Rechtsstreit im Heringsdorfer Rathaus

Gemeindevertreter wegen Verleumdung angezeigt

Laut Bericht der Ostseezeitung herrscht derzeit Aufruhr in der Gemeinde Heringsdorf auf der Insel Usedom. Der parteilose Lars Petersen hat gerade erst das Amt des Bürgermeisters übernommen, als ihm bereits zwei seiner ehemaligen Kontrahenten den Wahlsieg neiden. Petersen hat die beiden nun wegen Verleumdung und übler Nachrede angezeigt, wie die OZ berichtet.

Was ist passiert? Angeblich soll man das neue Oberhaupt von Heringsdorf bei einem Bordellbesuch erwischt haben und daraufhin Gerüchte verbreitet haben. Der verheiratete Bundespolizist Petersen, der die Vorwürfe zurückweist, hat daraufhin die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Ob es sich tatsächlich um einen Bordellbesuch handelt oder nicht, sollte eigentlich nur die betroffene Person selbst etwas angehen. Der Besuch an sich ist nicht strafbar, vielmehr stellt sich die Frage nach der moralischen Vertretbarkeit gegenüber dem Partner. Letztendlich sollten jedoch immer die politische Leistung und nicht die sexuelle Orientierung oder Wahl des Sexualpartners im Vordergrund stehen…

Nach oben scrollen