Bordellbesuch oder nicht – Rechtsstreit im Heringsdorfer Rathaus

Gemeindevertreter wegen Verleumdung angezeigt

Wie die Ostseezeitung berichtet, geht es in der Gemeinde Heringsdorf (Insel Usedom) aktuell heiß her. Gerade erst hat der parteilose Lars Petersen das Amt des Bürgermeisters angetreten, da missgönnen ihm zwei seiner ehemaligen Gegenkandidaten bereits den Wahlsieg. Nun habe Petersen diese wegen Verleumdung und übler Nachrede angezeigt, so die OZ.

Was war geschehen? Scheinbar wolle man das neue Heringsdorfer Oberhaupt bei einem Bordellbesuch beobachtet haben und folglich Gerüchte innerhalb der Gemeinde gestreut. Der verheiratete Bundespolizist Petersen, der die Vorwürfe bestreitet, ging daraufhin zur Staatsanwaltschaft.

Ob nun Bordellbesuch oder nicht, eigentlich dürfte das doch nur die betreffende Person selbst etwas angehen. Der Besuch ist ja nicht strafbar, lediglich die Frage, ob dieser gegenüber der Partnerin moralisch zu vertreten ist, wäre zu bedenken. Am Ende zählt doch aber stets die politische Leistung und nicht die sexuelle Orientierung oder die Wahl der Sexualpartnerin etc..

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