Briefing Paper „Überblick über das ProstSchG“ veröffentlicht

Internationales Kommitee für die Rechte von Sexarbeiter*innen in Europa hält besagtes „Schutzgesetz“ für durchgängig inakzeptabel

„Vorgeblicher Schutz, Vergebliche Maßnahmen: Überblick über das Prostituiertenschutzgesetz – (ProstSchG)“ – so lautet der Titel eines anlässlich des Internationalen Hurentags am 2. Juni 2017 vorgestellten, 28-seitigen „Briefing Paper“. Entwickelt wurde es vom Internationalen Kommitee für die Rechte von Sexarbeiter*innen in Europa (ICRSE) in Zusammenarbeit mit Hydra e.V. und dem Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) e.V..

Unter den in den letzten Monaten veröffentlichten Publikationen zum ProstSchG gehört es sicherlich zu den wertvolleren. Hier werden die einelnen Bestimmungen bzw. Paragraphen nach und nach ausgewertet und deren (mögliche) Folgen aus Sicht der Sexdienstleisterinnen dargestellt. Unterlegt sind die Analysen stets mit Zuwortmeldungen aktiver SDL – ob Domina, Trans, Straßenprostituierte oder Call-Girl.

Am Ende kommen die beiden Autorinnen Angela Herter und Emy Fem zu folgendem (natürlich wenig überraschendem) Schluss:

„Das ProstSchG beinhaltet vornehmlich Instrumente des Ordnungsrechts. Verbindliche Aussagen zum Ausbau von Unterstützungsangeboten oder ärztlicher Versorgung, die die Lebenssituationen der in der Sexarbeit tätigen Menschen nachhaltig verbessern könnten und die von Sexarbeit*innen und anderen Expert*innen wiederholt von den Gesetzgeber*innen eingefordert wurden, fehlen hingegen gänzlich.“

Es folgen in 8 Punkte unterteilte Forderungen und Lösungsvorschläge. An dieser Stelle dann aber doch eine Überaschung: die Verfasserinnen regen hier nicht, wie zu erwarten, ein grundsätzliches Kippen des ProstSchG an. Anders in ihrem Fazit. Da heißt es dann:

„Das ProstSchG ist in seiner verabschiedeten Form durchgängig inakzeptabel. Es kriminalisiert Sexarbeiter*innen und stellt einen starken Einschnitt in ihre Grundrechte dar. Die Entstigmatisierung der Sexarbeit ist eine besonders wichtige, menschenrechtliche Forderung, der das Gesetz nicht einmal ansatzweise gerecht wird. 15 Jahre nach Inkrafttreten des ProstG versäumen es die Gesetzgeber*innen trotz großen Aufwands auf die Stimmen von Sexarbeiter*innen und anderen Expert*innen aus den Bereichen Recht, Gesundheit, AIDS/STI-Prävention, Menschenhandelsbekämpfung und Opferschutz zu hören, die die Materie gänzlich besser verstanden und umfangreiche Verbesserungsvorschläge unterbreitet haben. Wie es der Titel eines Positionspapiers der Grünen passend beschreibt, muss wo Schutz drauf steht, Schutz drin sein.“

Das ganze Positionspapier könnt ihr im Folgenden als pdf herunterladen:Vorgeblicher Schutz, Vergebliche Maßnahmen: Überblick über das Prostituiertenschutzgesetz – (ProstSchG)

rmv

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