BSD-Rechtshilfefonds ins Leben gerufen

BSD e.V.

„Die Entwicklung in Rheinland-Pfalz (aber auch in anderen Bundesländern) und fast ausschließlich gleichlautenden, negativen Gerichtsurteile machen uns wütend und ärgerlich. Jetzt kommt noch mehr (Überzeugungs-) Arbeit auf uns zu. Aber es hat sich auch gezeigt, mit welch negativen Klischees wir es zu tun haben“, ist sich Stephanie Klee, Sprecherin des Bundesverbands Sexuelle Dienstleistungen e.V. (BSD).

Die Zeiten vor Corona haben die Prostitutionsbranche schon oft verzweifeln lassen. Ob es um den Hurenausweis und die Zwangsregistrierung und Zwangsberatung von Sexarbeiter*innen ging, oder Behörden, die unter dem Prostituiertenschutzgesetz weitere Forderungen stellten oder aus z. T. nicht nachvollziehbaren Gründen die Erlaubnis als Prostitutionsstätte verweigerten oder unnötig in die Länge zogen, das Baurecht vorschoben oder mal schnell eine Sperrgebiets-Verordnung mit weitreichenden Einschränkungen für die Branche erließen oder ob jetzt Sexarbeiter*innen die staatlichen Zuschüsse verweigert werden, oder die Bordellöffnungen nicht voran kommen…..oder oder oder….

Es gibt viele gute Gründe, den Rechtsweg zu beschreiten und sich sein RECHT vor Gericht zu erkämpfen.

Mit dem Rechtshilfefonds des Interessenverbandes sollen die Lasten, die ein Gerichtsverfahren bedeuten, auf viele Schultern verteilt werden. Ziel ist es also, Gelder zu sammeln, kleine und große Beträge. Wenn eine Sexarbeiter*in oder eine Bordellbetreiber_in ihr Recht einklagen wollen und andere profitieren ebenfalls davon, trägt der Rechtshilfefonds einen Teil der Kosten oder – je nachdem wie voll die Kasse ist – sogar alle Kosten.

Weiteres auf https://bsd-ev.info/bsd-rechtshilfefonds/

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