Bundesverband will die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes partizipativ und demokratisch begleiten
Seit nunmehr sieben Jahren bestimmt das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), das eigentlich „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ heißt, den Alltag und die Belange von Sexarbeiter:innen und Betreiber:innen in Deutschland. Die Kritik an dem vom Kabinett Merkel III geschaffenen Gesetz kam unmittelbar, umfangreich und von allen Seiten. Einigen ging das Gesetz nicht weit genug. Vielen ging es jedoch zu weit oder aber griff an den falschen Stellen. Insbesondere die Persönlichkeitsrechte der Prostituierten sahen und sehen viele gefährdet. Diskriminierung und Stigmatisierung würde es Vorschub leisten. Gleichzeitig könnten echte Fälle von sexueller Ausbeutung nicht wie erhofft bekämpft werden.
Im achten Jahr seines Bestehens, genauer im Sommer 2025, soll nun die fertige Evaluierung vorliegen. Verantwortlich für die Studie zeichnet sich das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen. Dies nimmt der Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V. (BSD) zum Anlass, eine neue Kampagne ins Leben zu rufen. Unter dem Titel „Redet mit uns!“ will der BSD in den kommenden Monaten die Evaluierung „mit Fakten sowie dem Wissen und den praktischen Erfahrungen der betroffenen Menschen“ begleiten.
Dazu heißt es in einer Pressemitteilung der BSD-Vorstandsvorsitzenden Stephanie Klee:
„Nachdem das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG) am 1.7.2017 in Kraft getreten ist, wird es nun vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) evaluiert. Wir haben das Gesetz immer kritisiert, wollen aber auch die positiven Aspekte herausstellen: in einigen Bereichen wurde Rechtssicherheit geschaffen.
So warten wir voller Spannung auf die Ergebnisse der Evaluation, die im Sommer 2025 vorliegen sollen. Gleichzeitig erwarten wir von den zuständigen Bundesministerien und Bundestagsabgeordneten, Landes- und Kommunalpolitiker*innen und Behörden sich schon jetzt mit den für sie relevanten Umsetzungserfahrungen auseinander zu setzen und Gesetzesanpassungen vorzunehmen. Mit unserer neuen Kampagne „Redet mit uns“ begleiten wir die Evaluation und präsentieren Erfahrungen von betroffenen Menschen.
redet-mit-uns.de gibt allen betroffenen Menschen eine Stimme; sie können sich beteiligen und auf der Website werden ihre Erfahrungen mit der Umsetzung des ProstSchG eingebunden und präsentiert. So arbeiten wir partizipativ und demokratisch.
Daneben werden Einzelaspekte des ProstSchG beleuchtet und in einen sach- und faktenbasierten Kontext mit vielen wissenschaftlichen Verweisen gesetzt.
Redet mit uns!“
rde