Empfehlungen der Ausschüsse größtenteils ignoriert
Am vergangenen Freitag (13.05.2016) hat der Bundesrat zu den Empfehlungen der Ausschüsse betreffs des Entwurfs eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgeweerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG) abgestimmt. Nachdem die Ausschüsse zuvor noch harte Kritik an dem vom Bundestag entworfenen Gesetz geäußert haben, waren wir wohl fast alle etwas euphorisch. Ob nun auch der Bundesrat das „Prostituiertenschutzgesetz“ in seiner jetzigen Form ablehnt und auf die Empfehlungen eingeht?
Am Freitag dann die Ernüchterung. Wie die Beratungsstelle „Hydra“ schreibt, hat das Verfassungsorgan „die heftige und substantielle Kritik, die seit Langem an dem Gesetzesentwurf von Sexarbeiter*innen und Beratungsstellen geübt wurde, ignoriert und alle bedeutsamen Änderungsvorschläge abgelehnt.“
Am 2. Juni wird die erste Lesung des Bundestags stattfinden. Einem Beschluss des Gesetzes steht dann wohl nichts mehr im Wege. Dass der 2. Juni gleichzeitig auch der Internationale Hurentag ist, ist dann wohl noch einmal ein weiterer Schlag ins Gesicht aller Sexarbeiterinnen.
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