CSU-Bundestagsabgeordneter fordert Bleiberecht für Zwangsprostituierte

Wunsch nach Überarbeitung des Prostitutionsgesetzes

Hans-Peter Uhl, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, hat ein Bleiberecht für Zwangsprostituierte in Deutschland gefordert. In einem Interview mit „Christ und Welt“, einer Zeitung der „Zeit“, sprach sich der 68-Jährige für einen legalen Aufenthaltsstatus für betroffene Frauen aus. Dieser solle „nicht nur während des Prozesses, in dem sie aussagen und die Beweise für die Verurteilung der Menschenhändler erbringen“, gelten.

Daneben forderte der CDU-Politiker erneut eine Reform des Prostitutionsgesetzes. Uhl, wie auch viele Vertreter seiner Partei sehen in dem 2002 in Kraft getretenen Gesetz einen „völligen Fehlgriff“. Prostitution unter 21 Jahren solle in Deutschland verboten und Prostituierte zu regelmäßigen Gesundheitstests verpflichtet werden.

Gut, die erweiterte Aufenthaltsgenehmigung für Zwangsprostituierte ist ein gut gemeintes Unterfangen, aber viele der betroffene Frauen versorgen ihre Familien in der Heimat mit dem so erwirtschafteten Geld. Wie stellt sich Herr Uhl da eine adäquate Lösung vor? Wenn die Frauen in Deutschland bleiben dürfen, gilt dann gleiches für deren Kinder und Familie? Zudem kommen Zuhälter und Menschenhändler nicht selten aus dem familiären Umkreis der Geschädigten. Und am Ende sind doch häufig desolate soziale, gesellschaftliche und finanzielle Zustände in den Heimatländern der Frauen mit eine Ursache für deren Ausbeutung, eine Problembewältigung eher weniger in Deutschland möglich.

Und ginge es nach Uhl, würde die Prostitution in Deutschland wahrscheinlich wieder offiziell als sittenwidrig angesehen werden – CDU und CSU waren ja von Anfang an keine Freunde des Prostitutionsgesetzes – als auch das Abolitionsprinzip gelten. Jegliche in Zusammenhang mit Prostitution stehende Handlungen stünden dann unter Strafe.

rmv

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