Der 1. Juli naht – Wie mit der Anmeldebescheinigung umgehen?

Dona Carmen hat Aktion „Gib Repression keine Chance!“ ins Leben gerufen

Auf Sexarbeiter/innen kommen anstrengende Zeiten zu. Denn ab dem 1. Juli treten jene als Schutzgesetz deklarierte Repressionsverordnungen inkraft. Zumindest offiziell. Denn eigentlich hat ja noch kein Bundesland wirklich eine Ahnung, wie das ProstSchG in seiner GĂ€nze umzusetzen ist. Z.B. scheinen in den Ministerien und BehördenMecklenburg-Vorpommerns Prokrastination großgeschrieben zu sein. Es wird also aufgeschoben was das Zeug hĂ€lt. Nichts ist fertig, keiner weiß was und wann man soweit ist, ist genauso unklar.
Na da passt es ja, dass die Mitverantwortliche fĂŒr das Gesetz, die Bundessozialministerin a.D. Manuela Schwesig, demnĂ€chst den Posten der MinisterprĂ€sidentin Mecklenburg-Vorpommerns antritt. Da hat sie ordentlich was auszubaden. Und da sollte man sie unbedingt in die Pflicht nehmen


Wer BĂŒrokratie will, soll sie bitte schön auch bekommen

Aber zurĂŒck zum Inhalt des ProstSchG (mit der Annahme, die LĂ€nder haben die Umsetzung geregelt). Da mĂŒssen sich Sexarbeiterinnen unabhĂ€ngig von Gewerbe- bzw. Finanzamt registrieren lassen – ihnen wird also eine Arbeitserlaubnis in Form eines „Hurenpasses“ ausgestellt. Sie sind fortan gezwungen, regelmĂ€ĂŸige Gesundheitsberatungen warzunehmen. Und und und. Deshalb hat die Frankfurter Beratungsstelle „Dona Carmen“ das Projekt „Gib Repression keine Chance!“ initiiert. Mit dem Ziel das Gesetz auf ganz legale Weise zu kippen. Also alĂĄ „Wer BĂŒrokratie will, soll sie bitte schön auch bekommen“.

Was es genau mit der Aktion â€žGib Repression keine Chance!“ auf sich hat, ist auf donacarmen.de zu erfahren.
Inkl. den zugehörigen Aufruf an die Sexworker
Sowie eine Liste an hilfreichen Argumenten fĂŒr Sexarbeiter, die sie gegenĂŒber den Behörden und Arbeitgebern vorbringen können.

Verfassungsbeschwerde unterstĂŒtzen


Falls die LĂ€nder und der Bund also nicht von ganz allein an diesem BĂŒrokratiemonster namens ProstSchG scheitern, dann, werte SD, helft bitte nach.

Übrigens „helfen“: die Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz wird ja ebenfalls angestrengt. Auch diese gilt es zu unterstĂŒtzen! Und dies können sowohl Sexarbeiterinnen als auch Vermieter, Betreiber, Freier oder wer auch immer.

Spenden fĂŒr das Soli-Konto „Verfassungsbeschwerde“ sind weiterhin dringend notwendig.

rmv

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