Deutscher Juristinnenbund nimmt Stellung zum ProstSchG

Gravierende Mängel im Referentenentwurf des Bundesministeriums…

Die Kritik am Prostituiertenschutzgesetz wird nicht nur lauter, sie wird auch professioneller und in der Menge eloquenter. Am vergangenen Freitag veröffentlichte der Deutsche Juristinnenbund (djb) eine 22-seitige â€žStellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums fĂĽr Familie, Senioren, Frauen und Jugend eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG-RefE)“.

Und darin kommt der Entwurf überhaupt nicht gut weg. So würden einzelne Punkte „verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht standhalten“, würden „gravierende Probleme“ nach sich ziehen, seien „widersprüchlich“, „neue rechtsfreie Räume schaffen“, zur „Denunziationen „verdächtiger“ Beziehungen und Personen“ beitragen …

Im Abschluss bringt es der djb auf den Punkt:

„Im Ergebnis hat der Entwurf in vielen Punkten mit dem titelgebenden Schutz von in der Prostitution tätigen Menschen wenig zu tun. Die extrem weit gefasste Definition der anmeldepflichtigen Tätigkeit, die unterschiedslose Erlaubnispflicht, verpflichtende Beratung durch eine Behörde, verpflichtende regelmäßige Gesundheitsberatung durch Gesundheitsämter und die sehr weit gefassten Anordnungsbefugnisse gegenüber Prostituierten und Betreibenden von Prostitutionsstätten machen deutlich, dass der Entwurf in seiner Umsetzung vor allem auf den Ausbau des Instrumentes der ordnungsrechtlichen Regulierung setzt. Die Selbstbestimmung von Menschen in der Prostitution wird deshalb im Entwurf bislang zu wenig geachtet und unzureichend geschützt. Dies geschieht vor allem durch ein Absprechen ihrer Autonomie und Fähigkeit zur Selbstbestimmung, wie es sich wie ein roter Faden durch den Entwurf zieht. Dem Entwurf fehlt es bislang an dem erforderlichen Augenmaß, da Menschenhandelsopfer und die Opfer von sogenannter Zwangsprostitution als Leitbild der Regulierung dienen, womit unverhältnismäßige Pflichten gegenüber freiwillig in der Prostitution tätigen Menschen gerechtfertigt werden. Die Verdrängung vieler freiwillig tätiger Prostituierter in eine gewerberechtliche Illegalität ist zu befürchten, mit wiederum negativen Folgen für diese Gruppe selbst (deren Vulnerabilität dadurch zunimmt). Zudem wird die Inanspruchnahme von notwendigen Unterstützungs- und Hilfeleistungen für Opfer von Straftaten – wie beispielsweise Menschenhandel – im Gegensatz zum gesetzlich Gewollten erschwert.“

Bereits vor fast genau einem Jahr nahm der djb Stellung „zur Reform der Strafvorschriften des Menschenhandels, Verbesserung des Schutzes der Opfer von Menschenhandel und Regulierung der Prostitution“. Das neue Schreiben, meine ich, zeigt aber noch mehr auf wie dilettantisch hier bisher von Seiten des Gesetzgebers gearbeitet wurde.

rmv

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