Die CSU und ihre Prostitutionsphobie

Und Silke Launert, Juristin und neue Bundestagsabgeordnete der CSU, quatscht billige Uhl-Polemik nach

Der innenpolitische Sprecher der Bayerischen CSU, Hans-Peter Uhl hat es in unserem Blog nicht leicht. Immer wieder muss er herhalten, wenn es um alberne Gegenargumentationen zum Thema Prostitution geht. Allerdings liefert er ja stets die besten Beispiele. Unqualifizierter argumentiert fast keiner – seit Jahren mit den immer gleichen Floskeln und Unwahrheiten.

Der Kulmbacher Sender „Radio Plassenburg“ hat nun aus einer Pressemitteilung zitiert, welche die CSU-Bundestagsabgeordnete Silke Launert herausgegeben hat. Launert ist Juristin (Jahrgang 1967) und u.a. Bezirksvorsitzende der Frauen-Union (FU) Oberfranken. In ihrer ersten offiziellen PM als Bundestagsabgeordnete plädiert Launert für eine Änderung des Prostitutionsgesetzes. Und als erstes fällt einem auf: die Argumentation ist eins zu eins die selbe, wie die des Herrn Uhl.

Demnach sei Deutschland das „Bordell Europas“, Prostituierte in Bordellen hätten kein Mitspracherecht und fehlende verpflichtende Gesundheitschecks sowie der Umstand, dass nur wenige Prostituierte sozialversicherungspflichtig arbeiteten würden, führe zu einer Zunahme von Menschenhandel als auch von Sex-Tourismus. Diese Erkenntnisse habe Frau Launert insbesondere durch ihre Erfahrungen als ehemalige Staatsanwältin gewonnen.

2 großen Prädikatsexamen in der Rechtswissenschaft und eine wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung, zudem Anstellungen als Richterin am Amtsgericht sowie am Landgericht Hof etc.pp. und dann plappert sie nur die Worte des alten Uhl nach??? Na Prost Mahlzeit.

Allerdings sieht es ja innerhalb der gesamten Christlich Sozialen Union nicht besser aus. Erst vor wenigen Tagen, am 18. und 19. Oktober, fand eine Landesversammlung der Frauen-Union der CSU in Regensburg statt. Einer der gefassten Anträge beinhaltete die Forderung auf „Änderung des Prostitutionsgesetzes“ (Antrag 35). Darin heißt es:

„Die Landesversammlung möge beschließen: Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das im Jahr 2002 von der rot-grünen Regierung beschlossene Prostitutionsgesetz (ProstG) spätestens bis zur Sommerpause 2014 geändert wird.“

In der nachfolgenden Begründung werden 9 Punkte aufgeführt:

Bei der Gesetzesänderung sind inhaltlich mindestens folgende Änderungen vorzunehmen:

  1. Anhebung der Erlaubnis zur Prostitutionsausübung von 18 auf 21 Jahre.
  2. Präzisierung des in § 3 ProstG geregelten eingeschränkten Weisungsrechtes und damit klare Abgrenzung zur illegalen Einflussnahme/dirigistischen Zuhälterei.
  3. Erhöhung des Mindeststrafmaßes im Menschenhandel gem. § 232 StGB auf mindestens 3 Jahre
  4. Modifizierung des Straftatbestandes „Menschenhandel“ der Gestalt, dass die Tatbestandsmerkmale des § 232 StGB wie in anderen europäischen Staaten weiter gefasst werden und sich überwiegend an objektiven Kriterien orientieren, um die von einem Opferzeugen unabhängige Beweisführung zu stärken.
  5. Aufnahme des § 181 a StGB (Zuhälterei) in den Katalog des § 100a StPO.
  6. Sanktionierung der Inanspruchnahme sexueller Handlungen gegen Entgelt.
  7. Das OWIG Ordnungswidrigkeitsgesetz: § 120 OWIG Verbotene Ausübung der Prostitution, Werbung für Prostitution, ist zu verschärfen und die Einhaltung vor Ort sicherzustellen.
  8. Prinzipiell muss der Schutz der Frauen in den Vordergrund gerückt werden. Die Prostituierte ist zu entkriminalisieren und rechtlich besserzustellen. Gleichzeitig ist ein geeigneter Rechtsrahmen zu entwickeln, der das gewaltfreie Verhalten der Freier sicherstellt.
  9. Aus moralisch ethischen Gründen und zur Verbrechensabwehr ist „der Kauf von Menschen als Ware und zur sexuellen Nutzung“ zu unterbinden.

Dolle Sachen dabei … Punkt 5 zum Beispiel: in § 100a der Strafprozessordnung wird u.a. die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation oder der Einsatz von verdeckten Ermittlern geregelt. Aber das kenne wir ja von CSU und CDU bereits – immer her mit dem Überwachungsstaat! Punkt 6 ist nicht besser, vor allem da er Punkt acht komplett widerspricht. Einerseits soll die Prostituierte entkriminalisiert und rechtlich bessergestellt werden aber andererseits sollen Freier persé sanktioniert und zu Strafzahlungen genötigt werden? Verstehe das wer will. Und was soll Punkt 9 bedeuten? Menschenhandel steht doch schon unter Strafe. Oder ist mit „Kauf von Menschen als Ware und zur sexuellen Nutzung“ Prostitution gemeint? Aber das ergäbe auch keinen Sinn.

Jedenfalls argumentiert die Landesversammlung der Frauen-Union der CSU im Anschluss noch ausführlich. Gut, ausführlich zwar, aber auch nicht mehr. Bestechen jene Aussagen, wie bereits einige der Obigen, eher durch fehlende innere Logik, erscheinen paradox und fehlerhaft. Einige Auszüge im Folgenden:

1. Zitat:

„Das derzeitige Prostitutionsgesetz (ProstG) führt dazu, dass Deutschland inzwischen als die Hochburg des Menschenhandels und der Prostitution in Europa gilt. Das von der rot-grünen Regierung 2002 beschlossene ProstG hat die Situation der Frauen dramatisch verschlechtert, die Ziele wurden verfehlt. […] die Zuhälter und Freier profitieren, die Frauen leiden, sind schutzlos ausgeliefert. Es sinkt der Preis, es gibt Sex ohne Tabus zu Discountangeboten, es fehlen Konzessionen und obligatorische Kontrollen, der Menschenhandel floriert. Es ist ein Skandal, dass Deutschland inzwischen zum Schutzraum für ausbeuterische Zuhälter und Menschenhändler geworden ist. Die Abschaffung der Sittenwidrigkeit hat dazu geführt, dass weder in der Rechtsprechung noch in der gesellschaftlichen Wahrnehmung mehr in der Prostitution eine Gefahr für die Menschenwürde der Frau gesehen wird.“

Jaja, die Mär vom sittenlosen und rechtsfreien Deutschland, an jeder Ecke Prostituierte, in jeder Gasse ein Zuhälter oder Menschenhändler und in jedem Auto ein böser Freier. Warum sagen sie nicht gleich, sie wollen ein Gesetz nach dem Abolitionsprinzip? Die Abschaffung der Prostitution als längerfristiges Ziel, die Bestrafung aller Bordellbetreiber sowie der Freier … .

2. Zitat:

„Zum Beispiel gab es gemäß der Kriminalpolizei in München im Jahr 2000 rund 1200 Prostituierte in 110 Bordellen, 70% waren Deutsche. Heute sind 2.800 Prostituierte in 180 Bordellen tätig.“

Laut Angaben des Münchener Polizeipräsidiums aus dem Jahr 2011 sind 2.881 SexarbeiterInnen in der Landeshauptstadt gemeldet. Das stimmt also. Allerdings arbeiten pro Tag nur 500 bis 800 von ihnen, zur Zeit des Oktoberfestes rund doppelt so viele. Die Zahl 2.881 hingegen ergibt sich anhand der im gesamten Jahr 2011 in München festgestellten Prostituierten. Und schon ist das Bild ein völlig anderes. Ob 2.800 oder nur 800 SexarbeiterInnen zu gleichen Zeit ihrem Job nachgehen, ist ein Unterschied. So stellt ja die CSU selbst an späterer Stelle fest, dass die Prostituierten häufig, „meist alle zwei oder drei Wochen“ den Ort wechseln.

Nächster Punkt: die Frauen-Union spricht von 180 Bordellen. Auch das stimmt so nicht. Denn laut selbiger Quelle gebe es in München 175 bordellartige Betriebe (134 Bordellwohnungen, 24 Bordelle, 5 FKK-Clubs, 3 Laufhäuser, 8 SM-Studios und 1 Absteige) und 9 Anbahnungszonen. Diese Differenzierung wird scheinbar wissentlich vollends von der Union ignoriert. Dass im direkten Vergleich der Jahre 2000 und 2011 mehr Prostituierte über das jeweilige Jahr verteilt registriert wurden, begründet sich vor allem in der Tatsache, dass Bordellwohnungen/Appartements im Gegensatz zu Bordellbetrieben mehr und mehr an Beliebtheit gewonnen haben, die Fluktuation der Sexarbeiterinnen also größer geworden ist. Und nicht, wie es die CSUler gerne hätten, weil sich die (vielleicht sogar deutschlandweite) Zahl der Prostituierten verdoppelt hätte.

3. Zitat:

„Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass das ProstG die soziale Situation der Prostituierten verschlechtert hat, die Stellung der Zuhälter hingegen wurde gestärkt. Neben einer strengen Regulierung, die bundeseinheitliche Kontroll- und Betretungsrechte der Polizei und eine Meldepflicht für Prostituierte vorsieht, sind eine Umgestaltung des Menschenhandelsparagrafen sowie die Anhebung des Schutzalters auf 21 Jahre dringend notwendig.“

Jaja, nichts als billige Polemik um einen Schritt näher in Richtung Überwachungsstaat zu kommen. Prostitution ist legalisiert worden, was zur Folge hatte, dass Bordell-/Laufhaus-/Clubbetreiber und Vermieter nicht mehr automatisch der Zuhälterei bezichtigt werden. Nicht mehr und nicht weniger. Zuhälterei ist hingegen weiterhin strafbar. In obiger Behauptung werden ganz klar falsche Behauptungen aufgestellt und ein Gewerbe apriori kriminalisiert. Die dringend notwendige „Anhebung des Schutzalters auf 21 Jahre“ widerspräche hingegen der nach BGB seit 1975 festgesetzten Volljährigkeit. Aber dass man in Bayern nur allzu gern auf extrem konservativen und archaischen Wegen wandelt ist ja nichts neues. So stammt die Regelung, erst mit 21 Jahren die Volljährigkeit erlangt zu haben, noch von einem Reichsgesetz aus dem Jahre 1875.

4. Zitat:

„Prostituierte, die sich als „selbstbestimmt“ und „zufrieden“ bezeichnen, sind in den Medien völlig überrepräsentiert. Somit gibt es bislang kaum öffentliches Problembewusstsein für die massiven Verstöße gegen die elementaren Selbstbestimmungsrechte der Frauen, wie sie im weit überwiegenden Teil der Realität die Regel geworden seien.“

Diese Aussage muss eindeutig als Lüge hingestellt werden. Dreister geht es ja gar nicht mehr. Wenn ich bedenke, wie häufig ich mich hier auf dem Blog darüber ausgelassen habe, dass die meisten Medien völlig verklärt, vorrangig die geschundene und verschleppte Zwangsprostituierte in den Fokus ihrer Berichterstattung gerückt haben, dann entfährt mir bei der obigen Behauptung einzig nur ein trauriger Lacher.

5. Zitat:

„Ein weiterer Missstand betrifft das Weisungsrecht, den das derzeitige Prostitutionsgesetz einem Bordellbetreiber gegenüber Prostituierten einräumt. Die Folge sind ausbeuterische Arbeitszeiten und de facto hätten Prostituierten kein Recht mehr, einzelne Freier oder deren Wünsche abzulehnen.“

Werte CSU, kommt mal bitte so langsam im 21. Jahrhundert an! In den meisten Bordellen, Laufhäusern, Sauna-Clubs und Modellwohnungen zahlen die Frauen einen Mietbetrag und bestimmen dann ihre Arbeitszeiten selbst. Kommt es dennoch zu ausbeuterischen Arbeitszeiten, dann hintergründig deswegen, weil entweder einzelne Mieten als Wucher zu bezeichnen sind, die Frauen aufgrund starker Konkurrenz ihre Dienstleistung unter Wert verkaufen (daran ist aber erst einmal nicht der Bordellbetreiber schuld) oder sie unter der Fuchtel eines Zuhälters stehen. Hingegen lehnen Sexarbeiterinnen nicht selten „einzelne Freier oder deren Wünsche“ ab. Die, die es nicht tun, tun es aus viel subtileren Gründen nicht. Wie an anderer Stelle von der CSU selbst festgestellt wird, kommt ein großer Teil der Prostituierten aus dem Ausland und verfügt, wenn überhaupt, dann nur über schlechte Deutschkenntnisse. Aufgrund dieser Sprachbarriere wissen viele der Frauen nicht um ihre Rechte und Ansprüche. Zudem sind viele Frauen aus Osteuropa hinsichtlich Verhütung und Geschlechtskrankheiten völlig unzureichend aufgeklärt, weshalb diese selten die absolute Notwendigkeit des Kondomgebrauchs erkennen.

6. Zitat:

„Ein Problem ist auch, dass die verpflichtende Gesundheitsuntersuchung weggefallen ist: Gerade das Vier-Augen-Gespräch mit einem Arzt ist für drangsalierte und gewaltsam unter Druck gesetzte Prostituierte eine wichtige Gelegenheit gewesen, ihre verzweifelte Lage zu offenbaren und Hilfe zu suchen.“

Nehmen wir mal an, eine verpflichtende Gesundheitsuntersuchung würde eingeführt. Wie bitte sollen sich die „Osteuropäerinnen mit sehr schlechten Deutschkenntnissen“ einem Arzt offenbaren? Zudem warum sollten sie zu diesem mehr Vertrauen haben als z.B. zu einer vertrauten Sozialarbeiterin?

Fazit:

Am Ende bleibt festzustellen, dass der Antrag der Frauen-Union der CSU völlig unzureichend und durchsetzt von hanebüchenen Behauptungen ist. Fern jeglicher Erkenntnisse der letzten Jahrzehnte in punkto Präventions- und Aufklärungsarbeit setzt die Bayernpartei weiterhin auf Verbot und Bestrafung, sie ist sexualfeindlich, populistisch und rückwärtsgerichtet.

Wofür stehen nur die Buchstaben in CSU? Eigentlich ja für Christlich-Soziale Union. Kann aber irgendwie nicht sein. Vielleicht das C für christlich kokonservative Verbortheit, das S für sozial unverträglich und das U für uniforme Meinungsmache?

rmv

Nach oben scrollen