Dona Carmen strebt Verfassungsklage an

ProstSchG ist ein „lupenreines Repressions-Gesetz – unsere Grundrechte werden ausgehebelt!“

Seit den ersten Entwürfen des im September beschlossenen ProstSchG zeigte sich der „Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten“ Dona Carmen e.V. als einer dessen aktivsten Gegner. Eigentlich sogar noch weit vorher. Schließlich strebt unsere Bundesregierung unter Merkel schon seit 2005 die Verabschiedung eines derart repressiven Gesetzes an. Da waren u.a. 2013 der Entwurf eines „Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten“ oder 2014 der Entwurf des sogenannten „Prostitutionsregulierungsgesetzes“. Während beide Vorgänger – man darf sich übrigens wie beim ProstSchG nicht von deren Namensgebung täuschen lassen – scheiterten, hatte das Prostituiertenschutzgesetz Erfolg. Am 23. September 2016 stimmte der Bundesrat dem Beschluss des Deutschen Bundestages über das „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“, wie es eigentlich heißt, zu.

Der Gau für Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen war damit perfekt. Doch bei Dona Carmen gibt man sich nicht geschlagen. So strebt die Beratungsstelle nun eine Verfassungsklage an. Wie es in der Erklärung auf donacarmen.de heißt, würden, träte das ProstSchG wie geplant am 1.07.2017 in Kraft, mehrere Grundrechte ausgehebelt:

> verletzt wird Art. 12 Grundgesetz („Freiheit der Berufswahl“) durch eine die berufliche Mobilität einschränkende diskriminierende Meldepflicht, einen stigmatisierenden Hurenpass und jederzeitige, anlasslose Überwachung;

> verletzt wird Art. 13 Grundgesetz („Unverletzlichkeit der Wohnung“) durch jederzeitige Überwachung von „Orten“, an denen der Prostitution nachgegangen werden kann (gemeint sind damit auch Privatwohnungen…);

> verletzt wird Art. 2 Grundgesetz („Allgemeines Persönlichkeitsrecht“) durch Zwangsouting im Rahmen einer Meldepflicht für Prostituierte, durch Einführung eines Ausweisdokuments speziell für Prostituierte („Hurenpass“) etc.;

> verletzt wird Art. 3 Grundgesetz („Gleichheit vor dem Gesetz“) mittels durchgängiger gewerberechtlicher Ungleichbehandlung.

Als Rechtsbeistand konnten die Frankfurter Meinhard Starostik, Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, gewinnen. Im Dezember soll ein erster Entwurf für die Verfassungsklage präsentiert werden. Bis dahin ruft Dona Carmen Gleichgesinnte dazu auf, die Verfassungsklage finanziell zu unterstützen, hat dafür extra ein Soli-Konto errichtet. Mehr dazu ist auf http://www.donacarmen.de/ nachzulesen.

rmv

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