Dona Carmen veröffentlicht Positionspapier

„25 gute Gründe für ein klares NEIN zur geplanten >>Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe<<„

Das vom Bund gewollte Prostituiertenschutzgesetz stößt seit langem bei Verbänden, Vereinen, Parteien und Einzelpersonen, die sich ernsthaft und ehrlich mit der Materie auseinandersetzen auf massive Kritik. Etwas anders sieht es aus beim Teilpunkt „Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes“. Hier scheiden sich auch bei den Gegnern des ProstSchG die Geister.

Natürlich werden sich die meißten Leute Fragen: „Was ist daran denn falsch, für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes eine behördliche Genehmigung einzuholen?“ Naja, so wie der Paragraf im Gesetzesentwurf klingt, ist er eben nicht. So besteht schon ein diffiziler Unterschied zwischen Erlaubnis- und Anzeigepflicht. Gestern hat der Verein Dona Carmen dazu ein 19-seitiges Papier veröffentlicht, das da heißt „25 gute Gründe für ein klares NEIN zur geplanten >>Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe<<„. Und die Frankfurter Beratungsstelle bringt es auf den Punkt: „Was sich wie übliches Gewerberecht anhört, ist in Wirklichkeit das genaue Gegenteil: Es handelt sich um repressives Polizeirecht in Anwendung auf Prostitution.“

Na dann… hier geht’s zur Lektüre.

rmv

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