Erotische Dienstleistungen in Zarrenthin

Prostitution im Landkreis Vorpommern-Rügen – Der Nordkurier berichtet über Streitigkeiten zwischen Sexarbeiterinnen und der Gemeinde Bentzin

Im beschaulichen Zarrenthin, einem Ortsteil der 840-Seelen-Gemeinde Bentzin im Landkreis Vorpommern-Greifswald (nicht zu verwechseln mit dem Zarrentin im LK Ludwigslust-Parchim), ist eine kleine Debatte entbrannt. Ursache, so berichtet der Nordkurier, ist eine 45-jährige Gewerbetreibende, welche neben einer örtlichen Kindertagesstätte einen Gebäudeteil angemietet hat, um dort Massagen inklusive erotische Dienstleistungen anzubieten. „Gibt es in Zarrenthin ein Bordell oder nicht?“, fragt also der Nordkurier und sprach dazu mit der 45-Jährigen. Lediglich deren Kollegin „Kinga“ solle in den Abendstunden, also außerhalb der Kita-Öffnungszeiten, Sexdienstleistungen anbieten. Die Politik indes bezeichnet das als „unhaltbar“ und kündigt eine gewerberechtliche Lösung an.

Kinga, „ein zarter 21 jähriger Teeny mit heißer 32/34er Figur, schönen festen 75B Brüsten und blondem Haar, welches sanft auf ihrem Busen aufliegt“, so wirbt sie auf unserer Seite Rotlicht-MV.de, und Carmen gehen aber, ob man es mag oder nicht, an und für sich legalen Tätigkeiten nach. Auf der anderen Seite ist aber Prostitution – das Thema Sperrgebietsverordnung/Sperrbezirk thematisierten wir ja hier schon einmal in einem anderen Zusammenhang – erst ab einer Einwohnerzahl von min. 20.000 Einwohnern erlaubt.

An dieser Stelle ein Auszug aus dem EGStGB:

Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB) Art 297 Verbot der Prostitution

(1) Die Landesregierung kann zum Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstandes

1. für das ganze Gebiet einer Gemeinde bis zu fünfzigtausend Einwohnern,

2. für Teile des Gebiets einer Gemeinde über zwanzigtausend Einwohner oder eines gemeindefreien Gebiets,

3. unabhängig von der Zahl der Einwohner für öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Anlagen und für sonstige Orte, die von dort aus eingesehen werden können, im ganzen Gebiet oder in Teilen des Gebiets einer Gemeinde oder eines gemeindefreien Gebiets

durch Rechtsverordnung verbieten, der Prostitution nachzugehen. Sie kann das Verbot nach Satz 1 Nr. 3 auch auf bestimmte Tageszeiten beschränken.

(2) Die Landesregierung kann diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf eine oberste Landesbehörde oder andere Behörden übertragen.

(3) Wohnungsbeschränkungen auf bestimmte Straßen oder Häuserblocks zum Zwecke der Ausübung der Prostitution (Kasernierungen) sind verboten.

Nachtrag (13.06.): In Mecklenburg-Vorpommern gilt laut Landesverordnung sogar eine geforderte Einwohnerzahl von 15.000. Hier die 1992 vom damaligen Ministerpräsidenten Berndt Seite und Innenminister Lothar Kupfer erlassene Verordnung:

Landesverordnung über das Verbot der Prostitution

Vom 30. Juni 1992

Zum Ausgangs- oder Titeldokument

Fundstelle: GVOBl. M-V 1992, S. 384

Aufgrund von Artikel 297 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469), zuletzt geändert durch Anlage I Kapitel III Sachgebiet C Abschnitt II Nr. 1 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. II S. 889) in Verbindung mit dem Gesetz vom 23. September 1990 (BGBl. II S. 885), verordnet die Landesregierung:

§ 1

Zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes wird für das gesamte Gebiet von Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern verboten, der Prostitution nachzugehen.

§ 2

Die der Landesregierung erteilte Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsvorschriften nach Artikel 297 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGStGB für Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern und nach Artikel 297 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 EGStGB wird auf den Innenminister übertragen.

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Daher wird Kinga wohl nicht mehr lange in Zarrentin arbeiten können – sofern die Gemeinde nicht umlenkt. Ob der Kinder- und Jugendschutz (aufgrund der Nähe zur Kita) gegeben ist oder nicht hat weiterhin Streitwert. Sexarbeit ist leider gesellschaftlich wenig akzeptiert und Freier werden öffentlich als sexhungrige, moral- und sittenlose Vertreter des männlichen Geschlechts angesehen. Mal schauen, wie es in Bentzin/Zarrenthin weitergeht.

rmv

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