Freier wie Straftäter behandelt
Schon Bald könnten Freier in Frankreich mit hohen Geldstrafen belegt werden. So heißt es aus Medienkreisen, dass die Parlamentsfraktion der regierenden Sozialisten ein entsprechendes Gesetz bereits Ende November in der Nationalversammlung einreichen wollen. Danach stünden den Freiern Strafzahlungen im 4-stelligem Bereich bevor.
Schon seit Jahren versuchen Prostitutionsgegner, wie die Frauenministerin Najat Vallaud-Belkacem, ein solches Gesetz in die Wege zu leiten. Zwar ist Prostitution an sich in Frankreich bislang nicht verboten, das direkte Ansprechen („aktives Anwerben“) auf öffentlichen StraĂźen und Plätzen allerdings schon – sowohl fĂĽr Prostituierte, als auch fĂĽr Freier. Seit 2003 können Prostituierte auch fĂĽr das Anlächeln oder Blickkontakt („passives Anwerben“) bestraft werden.
Dieser Straftatbestand der „Anwerbung von Freiern“ durch Prostituierte soll mit dem angestrebten Gesetz jedoch abgeschafft werden. Dafür hatte der französische Senat bereits Ende März gestimmt.
Dass die Prostitution in Frankreich damit abgeschafft wird und sich die Lebensverhältnisse der Sexarbeiterinnen verbessern, ist stark anzuzweifeln. Zudem beobachten einzelne deutsche Städte, sowie Polizei und Beratungsstellen, immer wieder mit Sorge, wie sich der Sextourismus im grenznahen Bereich ausweitet (hier sei mal dahingestellt, ob gerechtfertigt oder nicht). Sollte das Gesetz in Frankreich erlassen werden, ist wohl ein weiterer Anstieg französischer Freier zu erwarten. Zwar mögen einzelne Bordelle und Etablissements hierzulande davon profitieren (natĂĽrlich auch der Staat: Steuereinnahmen), eine gleichgewichtige Verteilung zwischen Milieu und Bevölkerungsdichte könnte aber gefährdet sein – wie in jedem anderen Wirtschaftszweig auch, in welchem eine temporär steigende Nachfrage die Zahl der Anbieter in eine langfristig kontraproduktive Höhe schnellen lässt.
rmv