Frankreich will Prostitution verbieten

Frauenministerin fordert Strafen fĂĽr Freier

Laut französischen und österreichischen Medien plane Frankreichs Frauenministerin Najat Vallaud-Belkacem die Prostitution gesetzlich zu verbieten. Bislang ist nur die Zuhälterei, jedoch nicht die Prostitution an sich verboten. Allerdings ist direktes Ansprechen („aktives Anwerben“) auf öffentlichen StraĂźen und Plätzen sowohl fĂĽr Prostituierte, als auch fĂĽr Freier strafbar. Seit 2003 können Prostituierte auch fĂĽr das Anlächeln oder Blickkontakt („passives Anwerben“) mit zwei Monaten Gefängnis oder Geldstrafe bis 3.750 € bestraft werden.

Um „die immense Mehrheit der Prostituierten“ vor Gewalt und Missbrauch zu schĂĽtzen, strebe Vallaud-Belkacem nun innerhalb der nächsten Jahre an, die Prostitution „verschwinden“ zu lassen. Laut Medienberichten stelle sie auch die „Möglichkeit von Strafen fĂĽr die Freier“ in Aussicht.

Bereits im März des vergangenen Jahres trat die damalige französische Sozialministerin, Roselyn Bachelot, fĂĽr die Bestrafung der Freier ein. Danach sollte nach schwedischem Vorbild der käufliche Erwerb sexueller Dienstleistungen mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden. Bachelot ging in einem Interview mit der Zeitung „Le Parisien“ davon aus, dass das Gesetz bereits 2012 inkraft trete. Vor einer parlamentarischen Kommission sagte sie: „Anders als einige von ihnen uns glauben machen wollen, gibt es keine Prostitution aus freien StĂĽcken.“

Schwedisches Vorbild

In Schweden trat am 1. Januar 1999 das „Gesetz zum Verbot des käuflichen Erwerbs sexueller Dienstleistungen“ in Kraft. Nach dem Abolitionsprinzip wird angestrebt die Prostitution langfristig abzuschaffen. Die Prostituierten selbst werden bei diesem Prinzip nicht rechtlich belangt, da sie ausnahmslos als Opfer angesehen werden.

In Deutschland wird hingegen nicht auf das Prinzips des Verbotes gesetzt. Nach dem Entkriminalisierungsprinzip wird Prostitution als Form der Erwerbsarbeit angesehen und entsprechend geregelt. Dadurch, dass diese entkriminalisiert wird, soll der Ausbeutung der Prostituierten rechtlich entgegengewirkt werden. So weisen die Gegner des schwedischen Modells auch darauf hin, dass die Erfahrung zeigen, dass ein Verbot nicht funktioniere und die Bedingungen für die Frauen in den Ländern, in denen das Abolitionsprinzip gelte, dann eher schlechter geworden seien.

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