Hochwertige Sexpuppen sind im Vormarsch.
Mittlerweile gibt es schon mehrere Anbieter in Deutschland, die sich auf die Vermietung der Silikon-Damen spezialisiert haben. Noch vor 6 Jahren waren Puppenbordelle wohl ausschließlich in Japan anzufinden – heute europaweit.
Doch bei einer ganz speziellen Spezies Mensch ist die gewerbliche Vermietung der künstlichen Damen noch nicht angekommen: Die Spezies des Beamten. Einmal damit konfrontiert fällt der gemeine Bürokrat sogleich in eine Schockstarre. Was tun? Welche Gesetze und Verordnungen greifen denn nun? Wen muss ich abmahnen? Ist die Gewerbeanmeldung jetzt hinfällig?… Ähnlich könnte es gerade in der städtischen Behörde Freibergs am Neckar passiert sein. Denn nachdem dort ein Puppen-Bordell eröffnete, steht das Ordnungsamt vor einem Problem: Bordell oder Vergnügungsstätte? Nutzungsuntersagung oder Betriebserlaubnis?… „Dieses Phänomen ist uns völlig unbekannt.“ – Bürokraten halt.
Einen Bericht dazu hat die Stuttgarter Zeitung veröffentlicht.
rde
Update, 24.10.2018: Berichten der dpa von Mitte Oktober zufolge werde das Bordell Ende des Monats bereits wieder schließen. Dies gehe auf Informationen des örtlichen Ordnungsamtschefs und des Anwalts des Betreibers zurück, heißt es u.a auf der Onlinespräsenz des Zeitungsverlag Weiblingen. Der Grund sei am Ende tatsächlich eine von der Stadt angedrohte Nutzungsuntersagung des Sexpuppen-Bordells. Und die wäre gekommen, weil das Bordell wohl doch als Vergnügungsstätte gelte und eine solche nicht in dem Gebiet erlaubt ist.