Freier: „Hallo auch. Sagen Sie, wo gehts denn hier zum Laufhaus?“

Anwohner: „Hilfe nein, ich wurde angesprochen. Wir müssen unsere Kinder schützen! Der Puff stellt eine Gefahr für die Allgemeinheit dar!“

Im nordrhein-westfälischen Siegburg geht es schon seit einem Jahr kontrovers zur Sache. Ausgangspunkt war der Antrag des Bordells im Stadtteil Zange sich zu vergrößern. Da sich das Haus in einem „Mischgebiet“ befindet, konnte der Antrag rechtlich nicht untersagt werden. Also stellten sich einige Anwohner der Straße quer. Sie klagten über Verkehrslärm und Belästigung. Dass aufgrund des nahen Industriegebiets ein gewisses Verkehrsaufkommen zu verzeichnen ist, ist jedem klar, warum aber ein paar zum Laufhaus fahrende Taxen die Wohnqualität der Anwohner unverhältnismäßig mindern soll, erschließt sich nicht so recht. Muss auch nicht, denn die „Betroffenen“ – wie Medienberichten zu entnehmen ist, soll es sich lediglich um 5 Hausbesitzer handeln – sollten Gehör finden. An ihrem Straßenende wurden Poller aufgestellt und der Verkehr somit deutlich eingeschränkt. Die Folge: der Verkehr hat sich verlagert, jetzt geht’s direkt durchs reine Wohngebiet.

Zum Thema Belästigung bzw. Sicherheit: laut General-Anzeiger habe sich während eines eigens einberufenen runden Tisches ein einzelner Anwohner über einen unerwünschten Kontakt mit einem Freier beschwert. Danach habe der Freier nach dem Weg zum Laufhaus gefragt. Gegenüber der Zeitung bekräftigte einer der Anwohner (ob es der selbe war, wird im Artikel nicht klar) seine Sorge um die Sicherheit der Bürger. Seine Tochter sei von Kunden des Bordells angesprochen worden. „Das muss nicht sein.“

Und so geschieht es hundertfach in deutschen Städten. Übertriebene Ängste einzelner Bürger, die durch den nicht gewünschten Dialog mit Betreibern/Sexarbeitern Seitens der Anwohner bestehen bleiben, schaffen es, das öffentliche Bild des Rotlichtmilieus weiter negativ zu beeinflussen. Mehr noch: diese einzelnen, meist unberechtigten Ängste begründen dann Verordnungen, Verbote, Bürgerentscheide oder Rechtsauslegungen. Sexarbeiter_innen und Betreiber_innen sind am Ende die Benachteiligten.

Auch in Schwerin gibt es ja einen Fall mit einigen Parallelen (siehe hier und hier).

Dazu passend auch unser Artikel über die seltsame Argumentation von Prostitutionsgegnern.

rmv

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