Oberstes Gericht kippte alle geltenden Gesetze gegen Sexarbeit
Der flächenmäßig zweitgrößte Staat der Erde ist einen wichtigen Schritt hin zu einem liberalen Umgang mit der Sexarbeit gegangen. Medienberichten zufolge habe der Oberste Gerichtshof von Kanada am 20. Dezember einstimmig alle geltenden, jahrzehntealten Gesetze gegen Prostitution für verfassungswidrig erklärt. Laut dem Schweizer Portal 20min.ch hätten die Richter befunden, dass „die herrschende Gesetzeslage die Garantie auf Leben, Freiheit und Sicherheit einer Person verletze“.
Bisher ist in Kanada Prostitution an sich zwar nicht verboten, doch die verschiedenen Gesetze schränken deren Ausübung stark ein. So müssen Prostituierte z.B. nachweisen, dass sie neben diesem noch ein weiteres Einkommen, also noch einen „bürgerlichen“ Job haben, nur um nicht strafbar gemacht zu werden. Die Kontaktaufnahme zu potentiellen Kunden in der Öffentlichkeit ist untersagt. Vermieter machen sich strafbar, wenn sie Sexarbeiterinnen wissentlich Wohnungen, die dann von diesen gewerblich genutzt wurden, überlassen – der Betrieb von Bordellen ist ebenfalls verboten. Auch jede andere berufliche „Unterstützung“ von Prostituierten steht bis dato unter Strafe.
Ob jene einschränkenden Verbote letztendlich ein für alle Male aus den Gesetzbüchern des 35 Mio. Einwohner Staates verschwinden, wird sich erst im laufe des kommenden Jahres entscheiden. Denn die Wirkung des Richtspruchs wurde um ein ganzes Jahr aufgeschoben um dem kanadischen Parlament genug Zeit für eine neue Gesetzgebung zu geben. Die bestehende Regelung bleibt also bis dahin vorübergehend in Kraft.
rmv