Gilt im Saarland bald eine Kondompflicht?

Landesregierung plant neue Hygieneverordnung

In Bayern gibt es sie bereits – eine gesetzliche Kondompflicht für Freier. Im Saarland will man sie haben. Man, das sind zumindest die Stadt Saarbrücken und die Landesregierung. Laut Medienberichten haben sich beide in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe darauf geeinigt eine entsprechende Verordnung am 1. April in Kraft treten zu lassen.

Das gleiche gilt für eine geänderte Sperrgebietsverordnung. Damit solle die Straßenprostitution im beinahe gesamten Saarbrücker Stadtgebiet untersagt werden. Die Saarbrücker Zeitung schreibt: „Eine entsprechende Änderung der saarländischen Hygieneverordnung soll ebenso wie eine neue Sperrgebietsverordnung die Situation von Prostituierten in der Landeshauptstadt verbessern und Auswüchse des Gewerbes verhindern helfen.“

Wenn sich die Regierung des kleinen Bundeslandes damit durchsetzen kann, wird sie wohl einiges erreichen, nur bestimmt keine Verbesserung der Situation von Prostituierten. Denn wie soll eine Kondompflicht überprüft werden? Das wissen die Parlamentarier wohl selbst noch nicht so genau. In Bayern werden dazu Ordnungsamtsmitarbeiter abgestellt, die als Scheinfreier unterwegs, so stichprobenmäßig die Sexarbeiterinnen kontrollieren.

Und was soll damit genau verbessert werden? Mit einer Pflicht, Präservative zu nutzen, hofft die Landesregierung, den Preiswettbewerb unter Prostituierten einzudämmen. Zusatzeinnahmen für ungeschützten Geschlechtsverkehr sollen so angeblich nicht mehr möglich sein. Aber: Bei Zuwiderhandlung wird dann doch nur stets die Dienstleisterin selbst belangt, der Freier bleibt unbescholten. Auch wenn ich selbst die Nutzung von Kondomen unbedingt befürworte, eine solche, gesetzlich vorgeschriebene Pflicht führt doch nur zur Einschränkung der eigenen Entscheidungsfreiheit und der Selbstbestimmung. Zumal: Verbote üben für viele Menschen einen ganz besonderen Reiz aus. Hier ist eher zu erwarten, dass dann der Preis für ungeschützten Geschlechtsverkehr eher steigt, als dass dieser gar nicht mehr vollführt wird.

Inwieweit eine verschärfte Sperrgebietsverordnung die Situation von Prostituierten verbessern soll, bleibt genauso offen. Vor allem, wenn gleichzeitig ein angestrebtes Projekte, wie die Neueröffnung eines Bordells in einem erlaubten Stadtgebiet, vereitelt wird. Das Wettbewerbsrecht wird somit fast gänzlich ausgehebelt – und das, obwohl Prostitution ein legales Gewerbe in Deutschland ist. Mit der Ausweitung von Sperrgebieten wird den Sexarbeiterinnen ganz dreist die Arbeitsgrundlage entzogen.

Beim Thema Überangebot und/oder Preisverfall, handelt der Gesetzgeber in anderen Erwerbszweigen hingegen ganz anders. So wird die Landwirtschaft beispielsweise subventioniert. Subventionierung von Sexdienstleisterinnen: das wäre doch mal ein schöner Vorschlag. Aber nein, die Frauen werden dann zusätzlich noch zur Kasse gebeten, indem sie zusätzlich eine Vergnügungssteuer entrichten müssen. Das nenn ich mal gesetzlich verordnete Ausbeutung…

rmv

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