Bezirksversammlung will Lusthaus am Albert-Schweitzer-Ring nicht haben
Bereits vor drei Jahren gab es schon einmal einen Disput über geplante Bordelle im Hamburger Stadtteil Wandsbek – der sogenannte Bordellstreit in Wandsbek. Der Rotlichtbetrieb „Geizhaus“ durfte dennoch eröffnen. Nun liegt der Bezirksverwaltung erneut ein Antrag für einen Bordellbetrieb vor. Dieses mal wollen sich Bordell-Betreiber am Albert-Schweitzer-Ring platzieren. Aber worum wird genau gestritten?
In dem Gewerbegebiet sind nämlich Vergnügungsstätten verboten. Und diskutiert wird, ob ein Bordell nun eine Vergnügungsstätte oder aber ein Gewerbebetrieb ist. Doch dies ist gar nicht so einfach zu klären. In Deutschland gibt es dazu kein verbindliches Urteil. Das Hamburger Verwaltungsgericht hatte vor drei Jahren zugunsten „Gewerbebetrieb“ gestimmt. Und warum jetzt ein erneutes Aufbegehren? Weil dem geplanten Bordell ein Gastronomiebetrieb angeschlossen sein soll. Dann könnte es als Vergnügungsstätte gelten und der Betrieb damit verboten werden. Laut Hamburger Abendblatt hat daher auch die CDU in der Bezirksversammlung einen Gegenantrag eingereicht.