Haus- und Hotelbesuche in Mecklenburg-Vorpommern nun doch erlaubt?

Gerichtsbeschluss zugunsten der Klägerin

Corona hat die Prostitution zum Erliegen gebracht. Während beinahe alle Gewerbe und Dienstleistungen in Deutschland zumindest teilweise wieder vom Lockdown befreit sind, trifft das weiterhin nicht auf die Sexarbeit zu. Dabei gab es in den vergangenen Monaten schon einige Kontroversen, speziell auch wegen der unterschiedlichen Formulierungen und Auslegungen der Landesverordnungen der 16 Länder.

Aus Mecklenburg-Vorpommern scheint es nun einen ersten Erfolg zu geben. Zumindest ist das dem Twitter-Account der Neubrandenburger „WĂĽnscheerfĂĽllerin fĂĽr Erwachsene“ und „Callgirl aus Leidenschaft“ Letizia Falkenberg zu entnehmen. Dort hat sie nämlich ein paar Ausschnitte eines kĂĽrzlich erwirkten Beschlusses des Verwaltungsgerichts Schwerin veröffentlicht. Und der Clou: es gab ein positives Urteil.

Danach erwirkte die (von Falkenberg beauftragte) Anwaltskanzlei Lehmann und Partner, dass die Tätigkeit als „Solo-Escort-Dame bei Haus- und Hotelbesuchen in den Städten Greifswald, GĂĽstrow […] Waren (MĂĽritz) oder Wismar“ per aktueller Landesverordnung nicht untersagt werden könne.

Leider ist das Urteil bislang noch nicht öffentlich, also im Landesrechts-Informationssystem, zugänglich. Hoffen wir mal das Beste…

rde

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