Huren dürfen werben

Wie der Südwestdeutsche Rundfunk berichtet, erlaubt der Bundesgerichtshof mit einem heute erlassenen Urteil grundsätzlich Zeitungsinserate von Huren. Es wurde eine Klage eines Barbetreibers abgewiesen. Der Barbetreiber wollte erreichen, dass Inserate in Zeitungen als unzulässige Werbung verboten wird.

Da die Werbung in Erotikführern, wie Rotlicht-MV.de, den der Werbung in Zeitungen ähnelt, hätte ein anderes Urteil wahrscheinlich das Aus für die moderne Werbung im Internet bedeutet. Zum Glück ist aber die Prostitution seit Jahren legal und somit auch die Werbung dafür, natürlich unter Beachtung des Jugendschutzes.

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