Juristischer Sieg für Sexarbeiterinnen in Friedrichshafen

Erfolg in Sachen Sperrbezirksverordnung

Vier Sexworkerinnen aus Friedrichshafen errangen Anfang Juni einen wichtigen Erfolg vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (veröffentlicht wurde der Beschluss allerdings erst am vergangenen Montag). Das besondere: Der juristische Rechtsspruch tangiert die Friedrichshafener Sperrbezirksverordnung. Hintergrund: Den vier im City Tower am Buchhornplatz anschaffenden Frauen wurde von der Stadt untersagt, sich dort weiterhin zu prostituieren. Daraufhin folgte der Gang vor den Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof. Im März legten die Frauen dann einerseits einen Antrag (Normenkontrollantrag), die Sperrgebietsverordnung für ungültig zu erklären, vor. Andererseits stellten sie einen Eilantrag, mit welchem die Sperrgebietsverordnung für den City Tower durch eine einstweilige Anordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt werden solle.

Während über den Normenkontrollantrag noch nicht entschieden wurde, gab das Gericht den Frauen in zweitem Punkt Recht. Somit ist es ihnen auch weiterhin möglich in dem Hochhaus ihrer Arbeit nachzugehen. Nicht untertrieben, kann man diesen Rechtsspruch als außergewöhnlichen Erfolg in Sachen Sperrbezirksverordnung werten. Man darf gespannt sein, wie die Mannheimer Richter weiter verfahren werden.

Mehr zu den Hintergründen und zu den kommunalen Gegebenheiten findet man gut aufgeschlüsselt z.B. auf dem Portal Rechtslupe.de.

rmv

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