Klage vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof anvisiert

Doña Carmen führt am 08.12.2018 ein bundesweites Vorbereitungstreffen durch

Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschied, die vom Verein Doña Carmen auf den Weg gebrachte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen (siehe hier), gehen die Frankfurterinnen nun den europäischen Weg. Ziel ist nun eine Klage gegen das Prostituiertenschutzgesetz vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR).

Dazu wird am Samstag, den 8. Dez. 2018 ein Bundesweites Vorbereitungstreffen in den Räumlichkeiten des Vereins stattfinden. Der ganze Text ist auf donacarmen.de zu lesen.

„Das Prostituiertenschutzgesetz muss weg!“

Bundesweites Vorbereitungstreffen:

Klage gegen Prostituiertenschutzgesetz vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR)

Samstag, 8. Dez. 2018, 11:00 – 16:00 Uhr

Räumlichkeiten von Doña Carmen e.V.

ElbestraĂźe 41, Frankfurt am Main

Eine Voranmeldung ist erforderlich!

Kontakt: Doña Carmen e.V., Elbestraße 41, 60329 Frankfurt – Tel: 069 – 7675 2880; Email: donacarmen@t-online.de;

INFOwww.donacarmen.de

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