Landesregierung M-V öffnet nicht die Prostitutionsstätten

Schweriner Schloß

Stellungnahme von SeLA – Beratungsstelle für Menschen in der Sexarbeit in Rostock

Seit Monaten warten Sexarbeiter*innen in M-V, dass sie regulär mit Auflagen wieder ihrer Arbeit nachgehen können. Während Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen als Nordländer-Verbund eine gemeinsame Öffnung zum 15.9.2020 angekündigt haben, hüllt sich die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns in großes Schweigen. In den letzten Wochen haben Oberverwaltungsgerichte in mehreren Bundesländern (bspw. NRW, Saarland, Niedersachsen) die sofortige Öffnungen der Betriebsstätten erwirkt. Die Unverhältnismäßigkeit Prostitution zu untersagen und in allen anderen Bereichen weitesgehend zu lockern, lässt sich auch juristisch nicht mehr rechtfertigen.

Als Beratungsstelle für Menschen in der Sexarbeit hat SeLA täglich mit Menschen zu tun, für die das derzeitige Arbeitsverbot schwere ökonomische, soziale und psycho-emotionale Folgen hat. SeLA sieht in der stillen Verweigerung der Öffnung der Arbeitsstätten mittlerweile eine diskriminierende Haltung gegenüber Sexarbeit. Die ohnehin schon stigmatisierte vulnerable Gruppe der Sexarbeiter*innen, die mit dem 2017 inkraft getretenem ProstituiertenSchutzGesetz geschützt und gestärkt werden sollten, wird mit dem nicht enden wollendem Arbeitsverbot in unverantwortliche und gefährliche Situationen gedrängt. Um das Überleben zu sichern, wird derzeit illegal gearbeitet. Ausbleibende Einnahmen, erschwerter Zugang zu öffentlichen Hilfesystemen, Angst vor Gewalt, ständige Unsicherheit bei der Arbeit und keine Perspektive zur Legalisierung führen zwangsweise zu gesundheitsgefährdenden Bedingungen in der Sexarbeit. Dieser Zustand ist nicht mehr lange aufrecht zu erhalten. Sexarbeit in dafür vorgesehenen Betriebsstätten muss wieder möglich sein.

SeLA kann derzeit nicht alle Bedarfe decken. Das Beratungsangebot ist ohnehin auf Rostock begrenzt. Seit 4 Jahren wird die Landesregierung von SeLA darüber informiert, dass das Beratungsangebot für M-V nicht ausreichend ist. Weitere Unterstützungsangebote für Sexarbeiter*innen wird es auf Landesebene vorerst nicht geben.

Quelle: SeLA – Beratungsstelle für Menschen in der Sexarbeit

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