Gerichtsurteil für den 3. Juni anberaumt
Der 23-jährige Rostocker, der im letzten Jahr aus Mordlust heraus, brutal eine 52-Jährige Hure tötete, wird voraussichtlich zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Laut Medienberichten habe ihm am gestrigen Verhandlungstag ein Gutachter volle Schuldfähigkeit zugesprochen. Demnach sei bei ihm weder eine psychiatrische Erkrankung noch eine Intelligenzminderung festzustellen. Wie es hieß, sei der Täter „ein organisierter Tätertyp mit kalter Aggression“.
Mit dem gestrigen Tag wurde die Beweisaufnahme abgeschlossen. Die Plädoyers sind für den 23. Mai anberaumt, das Urteil soll am 3. Juni verkündet werden. Den 23-Jährigen erwartet nun eine Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Aufgrund der besonderen Schwere der Schuld, bedeutet dies, dass er dann mehr als 15 Jahre im Gefängnis verbringen wird.
rmv