Arbeit unter Zwang, minderjährig oder illegal in Deutschland anschaffend – wenn man dem sexworkfeindlichen Framing der Prostitutionsgegner:innen Glauben schenken wollte, dann sind diese Zustände in Deutschland Normalität. Dann träfe das in der Bundesrepublik auf zehntausende, nein hunderttausende Frauen zu.
Nur ist dies aber die leider erfolgreiche Masche der Abolitionist:innen, Sexworkerinnen pauschal zu viktimisieren und tatsächliche Opferzahlen um ein absurd Vielfaches hochzuphantasieren. Was die Kampagnenführer:innen dabei stets auslassen, ist, dass sich in diesem Fall die deutschen Behörden und Ämter mitschuldig machen würden, wären tatsächlich 80% und mehr Prostituierte unter Zwang, mit falschen Pässen oder illegal im Rotlicht unterwegs. Schließlich stellen eben jene Behörden und Ämter den Prostituierten, wie im ProstSch-Gesetz gefordert, eine Anmeldebescheinigung aus. Befristet. Im Nachgang ausführlicher Beratungsgespräche. Nach Prüfung der Ausweispapiere. Das Statistische Bundesamt hat 2019 veröffentlicht, in Deutschland sind 32.800 Personen mit einer gültigen Anmeldebescheinigungen in der Prostitution tätig. Ende 2021 waren es coronabedingt nur noch rund 23 700 Prostituierte. Bei diesen kann und sollte erst einmal jeder davon ausgehen, dass sie absolut legal hier arbeiten. Sexdates mit ihnen dürften also keinen Straftatbestand erfüllen. Alles andere setzte ein absolutes Misstrauen in unseren Staat und dessen Organe voraus. Natürlich, auch Behördenmitarbeiter:innen kann ein vermeintliches Opfer durchs Raster fallen – wäre ja auch verwunderlich wenn man sowas an der Stirn eines Opfers ablesen könnte – aber dass tausende Prostituierte bei der Ausstellung der Arbeitserlaubnis trotz Indizien für Zwang und Missbrauch einfach nur, die Indizien ignorierend durchgewunken werden, das wäre schon eine infame Unterstellung.
Im Umkehrschluss könnte das aber auch heißen, dass die Dunkelziffer der „Opfer“ sechsstellig sein müsste. Dann käme man auch wieder auf die Mär der mindestens 400.000 Prostituierten. Dafür gibt es allerdings und entgegen der medial massenhaft widergekäuten Falschbehauptungen keinerlei seriöse Anhaltspunkte. Wirklich keine!
Leider gibt es aber tatsächlich immer wieder Fälle von Zwangsprostitution sowie sexuell missbrauchten Minderjährigen. Die „Bundeskriminalstatistik“ und das „Bundeslagebild Menschenhandel“ geben darüber jährlich Aufschluss.
In der Regel treten solche Fälle aber nicht innerhalb der allgemein bekannten Prostitutionsstätten auf. Immerhin müssen Bordelle, Laufhäuser und Co. diverse Konzessionsverfahren durchlaufen und sind für die unterschiedlichsten Behörden offen sicht- und kontrollierbar. Würden deren Betreiber:innen wissentlich Menschenhandelsopfer zugegen haben, schaufelten sie sich nur ihr eigenes Grab. Nein, Straftaten finden wie wo anders auch für gewöhnlich im verborgenen und Abseits des normalen „Publikumsverkehrs“ statt.
Dennoch ist es in Einzelfällen sicherlich angebracht, vorsichtig, vielleicht auch misstrauisch zu sein. Sollten sich Anhaltspunkte für eine durch Dritte verursachte Zwangslage der Sexarbeiterin / des Sexarbeiters zeigen, sind Freier dazu verpflichtet, dies bei der Polizei zu melden. Wie es nun einem Freier nach kurzem Blick möglich sein soll, eine solche Zwangslage zu erkennen – keine Ahnung. Auch davon nicht, warum ein Freier über diese Kompetenz verfügen sollte, wenn es zuvor keine Beratungsstelle vermochte.
Was können Werbeportale tun?
Nun kommt es hin und wieder vor, dass wir als bundesweit für Sexworker:innen und Clubs werbendes Erotikportal Post von Freiern bekommen. Da heißt es bspw.: „Ich möchte mich nicht strafbar machen und mich nicht mit Frauen treffen, die zum Sex gezwungen werden.“ Fragen, ob die Inserent:innen von uns überprüft würden, sind da nachvollziehbar.
Auch wir halten uns an Recht und Gesetz. Selbstredend. Nur leider können wir bezüglich jener Sachverhalte keine Garantien geben. Schließlich sind wir eine Agentur und keine kontrollbefugte Bundes- oder Landesbehörde. In der Regel sehen wir die Sexarbeiter:innen ja nicht mal persönlich, können also keine direkte Altersverifikation vornehmen. Aber genau das ist ja wichtig. Wir müssen also auf die Echtheit / Zugehörigkeit der zugesandten Bilder vertrauen. Wir müssen darauf vertrauen, dass es sich bei der Inserentin und der tatsächlich tätigen Sexdienstleisterin um ein und die selbe Person handelt.
Auch verlangen wir bei allen neuen (jüngeren) Inserent:innen Einblick in die im Übrigen nicht fälschungssicheren Anmeldebescheinigungen sowie zum Abgleich der Fotos ein aktuelles Selfie. Vor Ort können wir auch schon mal Einblicke auf die Personalien werfen. Minderjährige werden sich bei uns also mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit nicht finden.
Was das Thema Ausbeutung und Zwang durch Dritte betrifft, da können wir leider nicht mehr tun als Freier auch. Haben wir Anhaltspunkte, melden wir das der Polizei. Hat wiederum diese Anhaltspunkte, bekommt sie unsere volle Unterstützung. Wie gesagt, letztendlich ist Rotlicht.de ein Portal, auf dem Sexworker:innen Werbung schalten. Wir machen weder soziale Arbeit, noch Rechtsbetreuung, wir sind weder Ermittlungsbehörde noch gemeinnützige Beratungsstelle. Derlei Kompetenzen haben wir folgerichtig nicht.
Hier sei bitte noch einmal angemerkt: Unsere Inserent:innen werben für Wohnungsprostitution, Escort, BDSM und Co. Straßenprostitution und Wohnwagenprostitution fallen nicht darunter. Menschenhandel und Sexueller Missbrauch treten meist im Verborgenen auf. Ergo schalten Kriminelle für ihre Opfer kaum offen einsehbare Inserate. Das würden es Polizei und Staatsanwaltschaft ja auch etwas zu einfach machen.
Unsere Hoffnung: Wir selbst sehen Prostitution als einen legalen und anerkennungswürdigen Broterwerb an. Sexarbeit muss weiterhin und noch viel mehr als bislang ein anderen Tätigkeitsfeldern gleichgestellter Beruf sein. Ein entkriminalisierter Beruf, der aufgrund seiner Legalisierung sogar besser kontrollierbar ist. Denn erst, wenn ein Beruf vollkommen legal und rechtlich gleichgestellt ist, können sich Strukturen wie Betriebsräte, Gewerkschaften, staatlich geförderte Interessensvertretungen bilden. Erst dann können sich sozial- und krankenversicherungsrechtliche Standards sowie (Weiter)bildungsmaßnahmen entwickeln. Erst dann können arbeitsrechtliche Missstände wie sie jenen Bund und Ländern obliegenden, antiquierten Verordnungen zu Sperrbezirken, Arbeits- und Werbungsverboten, Doppelbesteuerungen etc. zu eigen sind, aufgearbeitet werden. Erst dann erst kann ein gesellschaftlicher Konsens entstehen, der Sexarbeit und sexueller Missbrauch nicht nur phonetisch voneinander unterscheidet.
rde