Immer wieder mit Prostitution im Allgemeinen über einen Haufen gekehrt: human trafficking. Leider.
Zwar gibt es auch in Deutschland jedes Jahr neue Fälle von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung. Allerdings handelt es sich dabei unwidersprochen um eine Straftat. Prostitution hingegen ist eine legale Form des Geldverdienens – nicht nur in Deutschland. Beides sind also völlig verschiedene Sachverhalte, nicht nur aus juristischer Sicht. Den Begriff Zwangsprostitution dürfte es also gar nicht geben. Ja, oftmals heißt es direkt oder im Subtext, bei gegen Entgelt geleisteten Sexdienstleistungen aufgrund äußerer Zwänge (Beschaffung von Drogen, Schuldentilgung, Aufstockung von Sozialleistungen…) handele es sich um Zwangsprostitution. Aber überlegen wir mal, gibt es denn Zwangsreinigungskräfte, Zwangsmetzger, Zwangs… ? Käme keiner auf diese Idee, solche Begriffe einzuführen.
Aber zurück zum Thema Menschenhandel. Es gibt ihn um Frauen, Männer und Trans zu sexuellen Handlungen zu nötigen. Gleichwohl zu weiteren Arbeiten. Wenn man sich aber seriös mit diesem sensiblen Thema auseinandersetzen will, dann muss man sich Informationen aus seriösen Quellen besorgen. Also unbedingt nicht von „EMMA“ oder „BILD“!
Am 25. und 26. Oktober 2018 findet in Berlin die Fachkonferenz des Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (kurz KOK) statt. Hauptthema des Vereins wird die vor zwei Jahren erlassene EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Reform entsprechender Straftatbestände sein.
Mehr dazu erfahrt ihr unter https://www.kok-gegen-menschenhandel.de/startseite/
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