Mit Blindheit geschlagen

Bundeskabinett verabschiedet „Prostituiertenschutzgesetz“, Justizminister fordert fünf Jahre Haft für Freier…

Wo man nur hinsieht, bundesweite Schlagzeilen macht seit geraumer Zeit die rechts-populistische Partei AfD. Mit ihrer Strategie: dem Schüren von Ängsten, Schwarz-Weiß-Malerei, sozialpolitischer Einfältigkeit und der Verbreitung von jeder Menge Klischees ziehen sie in immer mehr Kreis- und Landtagen ein. Politische Lösungen geschweige denn ein thematisch umfangreiches Parteiprogramm sucht man indes vergebens. Mit recht klagen die regierenden Parteien diese Vorgehensweise der sogenannten „Alternative“ an. Ein Glück, dass die AFD bislang nur Opposition ist.

Worauf ich hinaus will? Mit genau jener kritisierten populistischen Praktik handelt unsere Bundesregierung bei einem Thema selbst. Noch schlimmer, am 23. März wurde dazu sogar ein Gesetz verabschiedet. Gemeint ist das Thema Prostitution. Und das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch vor 8 Tagen das umstrittene „Prostituiertenschutzgesetz“. Trotz umfangreicher Kritik von Prostituiertenverbänden, Selbsthilfeorganisationen, der Deutschen AIDS-Hilfe, dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, dem Deutsche Juristinnenbund, dem Deutschen Frauenrat usw. Sogar einzelne Landesregierungen hielten den im vergangenen Jahr veröffentlichten Entwurf des Gesetzes für realitätsfern und rechtlich problematisch. Erst gar nicht vom bürokratischen Aufwand zu sprechen. Der Verein „Donna Carmen“ sagt es treffend: „So wenig Sonnenschutzcreme die Sonne schützt, so wenig schützt das Prostituiertenschutzgesetz die Prostituierten.“

Welcher Schutz? Stigmatisierung und Zwangsouting bleiben, Persönlichkeitsrechte werden noch mehr beschnitten!

Nun ist das ProstSchG beschlossene Sache. Persönlichkeits- und Selbstbestimmungsrechte der Sexarbeiterinnen massiv eingeschränkt: Stichpunkt Meldepflicht, Kondomzwang, Pflichtunteruchungen, Überwachung durch Polizeibehörden. Rechte bekommen die Frauen und Männer übrigens keine Zugesprochen. Immer noch herrscht eine gewerberechtliche Ungleichbehandlung, schlimmer noch: vielen wird in Zukunft wohl der Arbeitsraum nicht mehr zur Verfügung stehen. Und der gepriesene Schutz? Der ist nirgends zu finden. Zumindest nicht im Gesetz selbst, eher in den hanebüchenen Argumenten von CDU/CSU und SPD. Siehe zum Thema Zwangsprostitution. Seltsam: gibt es doch in Deutschland ausreichende juristische Regelungen bei Straftaten wie Vergewaltigung, Nötigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung usw..
Was die Groko erneut nicht für notwendig hält, ist es die eigentlichen Probleme anzugehen: Stigmatisierung, Zwangsouting, mehr Schutz vor Abschiebung von Zeuginnen. Warum auch, wer populistisch und scheinheilig agiert, mit halbwahrheiten herumdoktert und Kritik-resistent ist, der macht halt was er will. Und da das ProstSchG wollte man einfach durchboxen. Egal wie die Erkenntnisse des Runden Tisches Prostitution des Landes NRW, etwaige Statistiken oder die Anmerkungen der zahlreichen Verbände aussahen. Man stütz sich einfach auf fundamentalistische und populistisch agierende Stimmen. Beispiel: Frau Schwarzer, Frau Ackermann, Herr Uhl, Frau Pantel oder einzelne den Polizeistaat befürwortende Kriminalhauptkommissare.

Maas will Gefängnisstrafen für Freier

Übrigens, Stichwort Zwangsprostitution: Justizminister Heiko Maas fordert Freier, die wissend bei einer „Zwangsprostituierten“ waren, für bis zu 5 Jahre ins Gefängnis zu stecken. Ein Gesetzentwurf dazu soll schon existieren. Vielleicht wurde er auch schon im ProstSchG eingearbeitet. Das wird sich demnächst zeigen. Haftstrafen für Freier. Nur blöd, wenn dies kaum nachzuweisen ist. Wie will man einem Freier schlüssig anlasten, dass er über die vermeintlich ihrer Freiheit beraubten Prostituierten bescheid wusste. Wie will man in einem Menschenhandels-Prozess nachträglich Freier ausfindig machen? Wie soll die Anklage lauten? Woher nimmt man die Beweise? Außerdem sind die Fälle in denen es zu einer Verurteilung von Menschenhändlern kam, also auch Frauen nachweislich unter Zwang arbeiten mussten, äußerst wenige. Was soll ein solches Gesetz also bewirken außer der Einschüchterung von Freiern (vor allem den Gesetzestreuen) im Allgemeinen? Applaus bekommt Maas unter anderem von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Applaus für einen sinnlosen Gesetzentwurf. Ganz ganz toll….

Das „Prostituiertenschutzgesetz“ – ein scheinheiliger und repressiver Erlass der unser humanistisches und liberales Weltbild Lügen straft. Wenn Sexarbeit in Deutschland nicht verboten werden kann, so denkt man sich offensichtlich in Berlin, dann muss man einfach Prostituierte und Freier noch weiter ins soziale, wirtschaftliche und juristische Abseits drängen. Dann erledigt sich das unliebsame Thema von ganz allein. Der Trick ist denkbar einfach: die Verpackung muss stimmen. Als wär’s eine Erfindung der AfD. hahaha.

Bleibt zu hoffen, dass spätestens der Bundesgerichtshof die Verfassungswidrigkeit in im ProstSchG erkennt.

Lesenswerte Beiträge zum Thema auch hier:

PM auf donacarmen.de

Blogbeitrag von Kim auf kaufmich.com

weiterführend ist auch der Beitrag „Die EMMA, das Prostitutionsgesetz und die “Zuhälterlobby”“ auf menschenhandelheute.net zu empfehlen.

rmv

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