Neue Corona-Verordnung verbietet Prostitution in Mecklenburg-Vorpommern

Mit der neuen Corona-Verordnung, die am 10. Juli 2020 in Kraft tritt, ist Prostitution in Mecklenburg-Vorpommern bis auf Weiteres komplett verboten.

„§2 (30) Prostitution ist untersagt. Das Prostitutionsgewerbe ist für den Publikumsverkehr geschlossen.“

С новия регламент за Корона, който ще влезе в сила на 10 юли 2020 г., проституцията е напълно забранена в Мекленбург-Западна Померания до по-нататъшно уведомление.

„§2 (30) проституцията е забранена. Проституцията е затворена за обществото.“

Odată cu noul Regulament Corona, care va intra în vigoare la 10 iulie 2020, prostituția este complet interzisă în Mecklenburg-Pomerania Occidentală până la o nouă notificare.

„Articolul 2 (30) prostituția este interzisă. Industria prostituției este închisă publicului.“

Az új Corona-rendelettel, amely 2020. július 10-én lép hatályba, a prostitúció Mecklenburg-Pomeránia-ban egyelőre teljesen tilos.

„A 2. § (30) bekezdése szerint tilos a prostitúció. A prostitúciós ipar zárt a nyilvánosság előtt.“

Quelle: https://www.regierung-mv.de/corona/

Evtl. in Anzeigen vorhandene Beschreibung und Service-Angaben können aufgrund der aktuellen Situation abweichen.

Verschärfung statt Lockerung

Mit ganzen 10 Worten reagiert die Landesregierung wie ein trotziges Kleinkind auf das Urteil vom 26.06.2020, in dem die Legalität von Haus und Hotel bestätigt wurde.

Die neue Corona-Verordnung vom 07.07.2020 lautet nun im §2 (30)

„Prostitution ist untersagt. Das Prostitutionsgewerbe ist für den Publikumsverkehr geschlossen.“

Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig war, ist es nun schon wieder hinfällig. Ob nun trotzdem noch die eingelegte Beschwerde am Oberverwaltungsgericht in Greifswald verhandelt wird, wird sich zeigen.

In dem Urteil ist neben der Bestätigung unserer Einschätzung, das Haus und Hotel erlaubt war, ein wichtiger Satz enthalten, der sicher bei der neuen Corona-Verordnung noch ein Rolle spielen wird.

So schreibt das Gericht:

„Sollte die Landesregierung eine andere Regelung der Berufsausübung im Bereich der Prostitution aus Infektionsschutzgründen für notwendig und geboten halten, so steht es ihr frei, eine solche unter Einhaltung der Grenzen des Übermaßverbots zu treffen.“

Offensichtlich hält es die Landesregierung aus Infektionsschutzgründen für notwendig und geboten, den Passus zur Prostitution nicht etwa zu lockern oder zumindest zu konkretisieren, sondern Prostitution komplett zu untersagen.

Offensichtlich liegen der Landesregierung andere Zahlen der Corona-Infektionen vor, die ein komplettes Verbot rechtfertigen. Wo in vielen anderen Bereichen weiter gelockert wird.

Möglicher Weise hält die Landesregierung die Prostituierten für ähnlich starke Superspreader bzw. Hotspots, wie Schlachthöfe. Aber halt, sind etwa auch alle Schlachthöfe geschlossen?

Aber ist diese Änderung der Corona-Verordnung tatsächlich verhältnismäßig und somit zulässig? Was heißt das Übermaßverbot eigentlich?

So steht auf bpb.de, der Bundeszentrale für politische Bildung folgendes über das Übermaßverbot bzw. dem Verhältnismäßigkeitsprinzip:

„Staatliche Eingriffe müssen geeignet sein, das angestrebte Ziel zu erreichen oder zu fördern; der Eingriff ist nur erforderlich, wenn kein milderes, den Betroffenen oder Dritte weniger belastendes Mittel zur Verfügung steht, das den Zweck ebenso gut zu fördern vermag; ein geeigneter und erforderlicher Eingriff darf dennoch nicht vorgenommen werden, wenn der damit verbundene Schaden in grobem Missverhältnis zu dem angestrebten Zweck steht. „

Nun sind in Mecklenburg-Vorpommern seit Beginn der Corona-Pandemie (Stand 08.07.2020) 804 Corona-Infektionen registriert worden, davon mussten oder müssen 118 Menschen in Kliniken behandelt werden. Leider gab es bislang auch 20 Todesfälle. Seit einer Woche sind keine neuen Fälle hinzugekommen.

Bei ca. 1,6 Mio Einwohnern in MV und der zahlenmäßig sehr überschaubaren Anzahl an Sexworkern fällt es schwer, die Maßnahme des kompletten Prostitutionsverbots als verhältnismäßig anzusehen. 

Auch haben sämtliche Verbände mit Hygienekonzepten gezeigt, das in Prostitutionsstätten mit einigen Einschränkungen genauso sicher oder auch unsicher, wie andere Branchen z.b. dem Friseurhandwerk, arbeiten können.

Das dies auch in der Realität möglich ist, werden auch zahlreiche Prostitutionsbetriebe an einem Tag der offenen Tür am 16.7.2020 innerhalb der Aktion „Redlight-On“ unter Beweis stellen.

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