Neues Appartementhaus in Schwerin eröffnet

Ziegeleiweg in Lankow

Vorgaben und Richtlinien des ProstSchG umgesetzt
Beinahe wie aus dem Hut gezaubert, doch nicht ganz so ĂĽberraschend wie man meinen mag. Die Landeshauptstadt Schwerin ist seit kurzem um eine Rotlichtadresse reicher. Genauer gesagt um ein Appartementhaus mit 10 Zimmern und angeschlossener Bar. Mitten im Lankower Gewerbegebiet wurde dafĂĽr eigens eine leerstehende, 400 Quadratmeter groĂźe Baracke umfangreich saniert. Damit steht also auch der Ziegeleiweg 13 synonym fĂĽr jede Menge Erotik, SchweiĂź, Wollust und Adult Fun.

Ziegeleiweg in Lankow
Schild von Rotlicht-MV.de am Appartementhaus in Lankow

In der Art eines Laufhauses überzeugt das von außen schlicht wirkende Objekt. Innen erwarten den Besucher helle, einladende Farben, eine moderne und funktionale Ausstattung sowie eine ansprechende Schlichtheit. Weder wird man mit dem Pomp von High-Class-Bordellen noch vom zwielichtigen Kaschemmen-„Schick“ erschlagen. Kurz gesagt, man kann hier entspannt ein und noch entspannter ausgehen. Bislang sind sechs der 10 Zimmer hergerichtet, die anderen folgen in den kommenden Wochen. Die Bar soll laut Betreiber, wenn alles gut geht seitens der Behörden, in zwei Monaten ihren Betrieb aufnehmen. Entsprechende Anträge und Konzessionen sind jedenfalls ordnungsgemäß beantragt. Ein weiteres Plus für Besucher: insgesamt umfasst das Grundstück rund 8.000 qm. Für ausreichend Parkmöglichkeiten ist also gesorgt.

Von der Werbeduselei weg, stellt sich hier noch eine ganz grundsätzliche Frage. Zumindest für den ein oder anderen. Und die lautet: „Braucht denn Schwerin noch einen Puff?“ Immerhin gibt es in und um die Sieben-Seen-Stadt bereits zwei ähnliche Etablissements (ein drittes schloss vor einem Jahr seine Pforten). Dazu kommen die mehr als ein Dutzend Adressen mit den hierzulande eher verbreiteten Modellwohnungen. Die Antwort ist aber ganz simpel: Ja, braucht sie! Grund ist das seit Juli geltende Prostituiertenschutzgesetz. Danach müssen Betreiber von Laufhäusern und bordellähnlichen Betrieben, ergänzend zum bereits geltenden Bau- und Strafrecht, diverse Vorgaben erfüllen. Weil viele der bestehenden Rotlichtadressen aber genau diese Richtlinien nicht bzw. nur schwerlich erfüllen können, hat man in Schwerin vorausschauend gehandelt.

Hinter dem „Appartementhaus Ziegeleiweg“ stehen eine Rostocker Immobiliengesellschaft und ein Schweriner Betreiber. Bereits als das ProstSchG im vergangenen Jahr verabschiedet wurde, haben beide Parteien die damit entstehenden Folgen für das Gewerbe erkannt und frühzeitig Überlegungen zur Umsetzung angestellt (das Ergebnis kennen wir ja). Denn mit dem Gesetz sind fortan alle Betreiber u.a. dazu verpflichtet, die Räume mit einem Notrufsystem auszustatten, geeignete Aufenthalts- und Pausenräume für die Prostituierten bereitzustellen, individuell verschließbare Schränke oder Spinte zur Verfügung zu stellen etc. pp.. Auch dürfen die Sexarbeiterinnen künftig ihre Arbeitsräume nicht mehr gleichzeitig als Schlaf- oder Wohnraum nutzen. Für letzteren Punkt wurde im Ziegeleiweg mitgeplant. So stehen zumindest für 6 der Appartements zusätzlich separate Schlafräume zur Verfügung.

Ob und wie das Appartementhaus von der Kundschaft und nicht zu vergessen von den sich einmietenden Sexworker/innen angenommen wird, wird sich zeigen. Letzenendes wird es vor allem darauf ankommen, wie das in MeckPomm mit der Umsetzung des ProstSchG betraute Landesamt (LAGuS) mit der Bürokratiebewältigung hinterher kommt. Schließlich hat das direkte Auswirkungen darauf, wann und speziell wie viele der hiesigen Modellwohnungen ihren Betrieb einstellen müssen. Auch der Schweriner Appartementhausbesitzer vermietet ein paar dieser Wohnungen. Solange ihm deren Betrieb aber nicht versagt wird, wolle er diese weiterhin zur Verfügung stellen, sagt er.

rmv

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