Neues vom Dortmunder Straßenstrich

Klage gegen Stadt und Land – Prostituierte erzielt Teilerfolg vor Gericht

Vor fast zwei Jahren wurde Dortmund von Stadt und Land in puncto Straßenstrich zum Sperrbezirk erklärt. Fortan war Sexarbeiterinnen verboten, sich auf offener Straße zu präsentieren. Vor allem die bekannte Ravensberger Straße war von dem Entscheid betroffen. So wurden die dortigen Verrichtungsboxen von öffentlicher Hand entfernt. Das nahm die Prostituierte „Danny K.“ zum Anlass um vor Gericht zu klagen. Ihre Person erfahre eine unzulässige Kriminalisierung, die Stadt würde sie damit ins Abseits drängen, so die Klägerin.

Wurde ihr Ansinnen anfänglich noch abgeschmettert, sei der Dirne laut Medienberichten nun ein Teilerfolg gelungen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied, dass die Stadt Dortmund nun einen neuen Ort für den Straßenstrich suchen müsse. Ein generelles Verbot von Straßenprostitution im Stadtgebiet sei demnach nicht begründbar. Die alte innerstädtische Rotlichtmeile solle jedoch zum Schutz der Jugend geschlossen bleiben.

Bemerkenswert … Und da soll noch jemand sagen, Sexarbeiter seien wehrlos und sich ihrer Rechte nicht bewusst. Mehr davon! Nur mit einem emanzipierten und selbstsicheren Auftreten jeder einzelnen Prostituierten kann ein erfolgreicher Dialog in der Öffentlichkeit geführt werden.

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