Nur ein Märchen: Sexparty im Schweriner Schloss

Schweriner SchloĂź

Keine Beweise fĂĽr Behauptungen – Einstweilige VerfĂĽgung gegen Greifswalder AFD-Mann verhängt

Ach ja, was war das interessant als im Oktober eine Geschichte um angeblich nächtliches Sextreiben im Schweriner Landtag die Runde durch die deutsche Medienlandschaft machte. Urheber der Behauptungen war der Greifswalder Lokalpolitiker Thomas Kerl (AfD). Der hatte ĂĽber seinen Facebook-Account Anschuldigungen in die Welt gesetzt wonach wonach es „wildeste GerĂĽchte ĂĽber wildeste Parties“ um einen ominösen „Pflaumenaugust“ im Schweriner Landtag gebe. Mit dem Wissen des Wachpersonals soll es zu nächtlichem, von AfD-Leuten organisiertem Sextreiben, teils mit Prostituierten, gekommen sein.

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So krass und effekthascherisch die Geschichte war, so wenig glaubhaft war sie auch. Das lag zum Einen an der fehlenden Seriösität des Herrn Kerl. Zum Anderen an der dĂĽnnen Beweislast, an den nach „eins auswischen“ klingenden Anschuldigungen und an dem nach billiger Märchenstunde klingenden Storytelling. Schon im Oktober vermuteten wir, dass der AfD-Mann kurz vor seinem Parteiausschluss noch einmal maximale Aufmerksamkeit und mit angeblichem Insiderwissen einzelne Parteikollegen diffamieren wolle. Irgendwie war ihm das ja auch gelungen. Mindestens in Sachen Aufmerksamkeit.

Mehr aber auch nicht. Nach internen Ermittlungen der Landtagsverwaltung und der Forderung an Kerl, die Behauptungen beweiskräftig zu belegen, folgte ein Eilverfahren vor dem Stralsunder Landgericht. Darin beantragte der Landtag eine einstweilige VerfĂĽgung gegen das Greifswalder Ausschuss-Mitglied fĂĽr Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen

Schon einen Monat später: Prozessende. „Der Streit um angebliche Sex-Partys im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern ist beendet“, informierte der Nordkurier am vergangenen Freitag. Nachdem Märchenerzähler Kerl auĂźer kruden Behauptungen und wilden Theorien keine handfesten Belege vorweisen konnte, haben sich die streitenden Parteien mittels Vergleich geeinigt. Danach verpflichtet sich der Beschuldigte dazu, „seine getätigten Ă„uĂźerungen dauerhaft zu unterlassen“. Bei Zuwiderhandlung droht dem Greifswalder ein hohes Ordnungsgeld.

Der Ausgang war ja so oder so ähnlich zu erwarten. Aber irgendwie ist es auch schade. Ein wenig mehr Krimi und AfD-Intriegen hätten die hiesigen „Alternativen“ schon wagen können. Aber wer weiĂź, vielleicht kommt ja bald wieder ein neues „Aktenzeichen TK ungelöst“. Wenn man schon nicht Politik kann…

rde

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