Öffnung der Bordelle JETZT

BSD e.V.

fordert der Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V. (BSD)

Schutz vor SARS-CoV-2 bei schrittweiser Öffnung der Prostitutionsstätten und Erlaubnis für Sexarbeiter*innen

Die Sexarbeit ist eine der Branchen, die vom deutschlandweiten Corona-Lockdown beson­ders hart getroffen wurde. Sexarbeiter*innen verloren nicht nur ihre Einkommensmöglichkeit, sondern auch ihre Wohnungen und wurden z. T. von den staatlichen Unterstützungen ausgeschlossen. In den seltensten Fällen können sie auf Rücklagen zurückgreifen. Auch die BordellbetreiberInnen stehen mit dem Rücken zur Wand und können ohne die fehlenden Einnahmen die immensen laufenden Kosten des Betriebs kaum tragen.

Viele Kunden leiden unter der Situation. In der Corona-Krise zeigt sich deutlich der soziale, gesundheitliche und psychologische Wert der Sexarbeit: ohne Nähe, Zuwendung, Be­rührung, Einfühlungsvermögen, Kommunikation, Respekt, Anerkennung und Akzeptanz, Empathie und Lebensfreude und Entspannung ist ein „normales“ Leben kaum zu meistern. 

Die radikale Schließung war wegen der Gefahr der eigenen Ansteckung mit dem Corona-Virus und der Verhinderung einer gefährlichen Ausbreitung der Pandemie in unserer Bevölkerung richtig. Doch in Anbetracht der Tatsache, dass auch in den Prostitution Maßnahmen zum Schutz vor Corona ergriffen werden können, braucht es jetzt ein Zeichen der Politik, eine Exit-Strategie und eine klare Perspektive für die Sexarbeitsbranche.

Diese ist enorm vielfältig. Eine Sexarbeiter*in, die in ihrer privaten Wohnung, in einem Woh­nungsbordell oder in einem Fenster mit Arbeitszimmer ihre Dienste anbietet, kann gut ver­glichen werden mit der Arbeit eines Frisörs oder Masseurs. Nah beieinanderstehende und viele schwitzende Menschen können gänzlich ausgeschlossen werden. Es kommt in der Regel zu einem 1 : 1 Kontakt zwischen einer Sexarbeiterin und einem Kunden – wo u. a. Schutz durch Desinfektion und Mund-Nase-Bedeckung leicht umzusetzen ist.

In Bars, Kinos, Tabledance, Laufhäusern und FKK-Wellnessoasen können die gleichen Schutzmaßnahmen wie in der Gastronomie mit einer Begrenzung der Besucheranzahl und einer Abstandsregelung von 1,5 m eingehalten werden. Zudem gelten die strengen Hygiene­regeln des ProstituierenSchutzGesetzes und das obligatorische Kondomgebot. Die Branche ist gut vorbereitet und kann leicht jeglichen Corona-Schutz umsetzen.

In einem 3-stufigen Hygienekonzept, mit detaillierten Maßnahmebeschreibungen und diffe­renziert für die unterschiedlichen Betriebe haben wir uns an die Politik gewandt und fordern die sofortige Öffnung der Bordelle.

Quelle: Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V. (BSD)

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