Familienausschuss des Bundestages ludt zur öffentlichen Anhörung
Am Montag, den 6. Juni 2016, lud der Familienausschuss des Bundestages unter Vorsitz von Paul Lehrieder (CDU/CSU) zu einer öffentlichen Anhörung. Thema der Auseinandersetzung war die Regulierung des Prostitutionsgewerbes, speziell die geplante Anmelde- und Beratungspflicht und verpflichtende Gesundheitsberatung für Prostituierte.
Den Fragen der Bundestagsabgeordneten von Union, SPD, Linken und Grünen stellten sich insgesamt 11 geladene Sachverständige. Diese waren:
- Andrea Hitzke, KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e. V., Berlin
- Heike Rudat, Bund Deutscher Kriminalbeamter, Bundesgeschäftsstelle, Berlin
- Johanna Thie, Zentrum Familie, Bildung und Engagement, Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V., Berlin
- Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M., Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Fachbereich Rechtswissenschaft, Bonn
- Prof. Dr. Maria Wersig, Deutscher Juristinnenbund e. V., Berlin
- Claudia Zimmermann-Schwartz, Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
- Leni Breymaier, SISTERS – für den Ausstieg aus der Prostitution e. V., Stuttgart
- Anja Kasten, Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen
- Lutz-Ulrich Besser, Facharzt für Psychosomatische Medizin
- Wolfgang Heide, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Dr. Helmut Fogt, Vertreter der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Berlin
Die komplette Anhörung ist in der Mediathek des Bundestages abrufbar. Ebenso eine kurze inhaltliche Zusammenfassung.
Wie in der kompletten, seit Jahren geführten, Debatte wurde auch in dieser Runde kontrovers diskutiert. Über die meisten der oben aufgeführten Redner oder Organisationen haben wir auch hier im Blog bereits das eine oder andere Statement abgegeben. Das lasse ich an dieser Stelle mal aus und verweise auf den Facebook-Kommentar von Frau Prof. Dr. Maria Wersig.
Darin schreibt sie u.a.:
„1. Frau Breymaier war sich nicht zu schade, AusländerInnen als analphabetisch, minderbemittelt und krank (Tripper usw.) zu bezeichnen.
2. Facharzt für Gynäkologie Heide forderte ein absolutes Tätigkeitsverbot für Schwangere in der Prostitution, konnte aber keine Aussage dazu machen, wie diese dann finanziell über die Runden kommen sollen und ob nicht Ansprüche auf Sozialleistungen sinnvoll wären, damit sie in der Zeit nicht arbeiten müssen, sich verschulden und obdachlos werden (EU Ausländerinnen bekommen ja bald nach den Plänen der Bundesregierung erst nach 5 Jahren Grundsicherungsleistungen).
5. Und nun zum Höhepunkt der Veranstaltung: Kollege Thüsing aus Bonn räumt ein, dass „der bittere Beigeschmack des Paternalismus“* diesen Vorschlägen durchaus innewohne. Das sei aber alles gerechtfertigt durch den Schutzgedanken! Danach geht er.“
* (Anm.: Paternalismus = eine Herrschaftsordnung, die ihre Autorität und Herrschaftslegitimierung auf eine vormundschaftliche Beziehung zwischen Herrscher/Herrschern und beherrschten Personen begründet.)
rmv