Täter konnte kurz darauf von der Polizei festgenommen werden
Ein 45-jähriger, alkoholisierter Mann soll in der Nacht zum Montag eine Prostituierte im Münchener Stadtbezirk Schwanthalerhöhe (Westend) vergewaltigt haben. Wie das Polizeipräsidium München mitteilte, habe es zuvor eine Vereinbarung zum geschützten Geschlechtsverkehr gegeben. Dennoch entfernte der Freier das zuvor übergezogene Kondom, drückte die Prostituierte mit Gewalt auf das Bett, hielt sie an den Armen fest und führte gegen den ausdrücklichen Willen seines 25 Jahre alten Opfers den Geschlechtsverkehr durch. Der mutmaßliche Täter konnte noch im Bordell festgenommen werden.
Immer wieder kommt es in der Bayerischen Landeshauptstadt, wenn das Oktoberfest millionenfach Touristen anzieht, zu Vergewaltigungen. In diesem Jahr soll es wieder zu 16 Sexualdelikten und vier gemeldeten Vergewaltigungen (im Vorjahr 17 Straftaten) gekommen sein. Ob der obige Fall mit dem Oktoberfest und dem dazugehörigen, gesteigerten Alkoholkonsum in Zusammenhang steht, sei dahingestellt. Schlimm ist’s so oder so.
An dieser Stelle darf man sich auch einmal Fragen, was die Konsequenz gewesen wäre, ginge es in allen Belangen nach den Prostitutionsgegner? Dann nämlich wäre Prostitution verboten, Deutschland also ein einziges Sperrgebiet. Weil sittenwidrig und geächtet gäbe es gekauften Sex nicht mehr an legalen Plätzen wie Bordellen oder Laufhäusern. Prostituierte müssten sich in versteckten Hinterhöfen völlig fern irgendwelcher Rechtslagen verdingen. Wird in solch einem Fall nun eine Sexarbeiterin vergewaltigt oder misshandelt, hätte sie keine Chance ihren Peiniger anzuklagen. Denn seien wir mal ehrlich, eine Kriminalisierung von Prostitution bewirkt nicht deren komplette Abschaffung, nur deren Verdrängung in den Untergrund.
Glücklicherweise ist dem nicht so und straffällige Freier können umgehend vor Gericht gebracht werden. Bleibt zu hoffen, dass der 45-Jährige jetzt angemessen bestraft wird.
rmv