Prostituiertendiskriminierung in Frankfurt

Die Deutschen Presse-Agentur macht auf heile Welt

Frankfurts Behörden geben seit Montag Anmeldebescheinigungen heraus, ohne entsprechende Durchführungsverordnung des Landes, ohne Bereitstellung von Dolmetschern, dafür mit hohen Gebühren…

„Seit Montag können sich Prostituierte in Frankfurt registrieren lassen. Damit setzt die Stadt einen weiteren Teil des neuen Prostituiertenschutzgesetzes um“, heißt es in aktuellen Beiträgen u.a. von Fokus, Welt oder Frankfurter Neue Presse. Laut befragtem Ordnungsdezernat hätten Prostituierte noch bis zum 31. Dezember Zeit, sich anzumelden. Mit der Registrierung ginge ein vertrauliches Beratungsgespräch einher. Prostituierte würden dabei auf ihre Rechte und Pflichten sowie Neuerungen durch das neue Gesetz hingewiesen. Und alles unter der Prämisse „Schutz von Prostituierten vor Ausbeutung und Gewalt“.

Der Beitrag kommt aber nicht von den Medienhäusern selbst, sondern ist ein bereitgestellter Text der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Mehr erfährt der Leser nicht. Welch heile Welt, mag man denken. Endlich Schutz für die armen Frauen… . Wie es aber wirklich abläuft in Frankfurt, erfährt man nicht im geringsten. Warum auch, würde es doch umfängliche Recherche bedeuten. Objektivität. Unvoreingenommenheit. Aber Pustekuchen. Wenn die Zeitungen Content brauchen, dann werden schnell mal die Dienste der dpa genutzt. Und wen interessieren denn schon investigative Artikel zum Thema Prostitution? Die Hure als Opfer – das ist, was zieht.

Ließt man aber den Kommentar des Frankfurter Vereins Dona Carmen, dann entsteht ein ganz anderes Bild:

– So müssen Sexdienstleisterinnen pro Registrierung 50 € berappen, 60 wenn sie eine Aliasbescheinigung wollen.
– Übersetzer / Dolmetscher stellt die Stadt keine.
– Die ausstellende Behörde ist eine Abteilung des Ordnungsamtes, welche sonst für „Akute Gefahrenabwehr“ zuständig ist.
– Die Stadt Frankfurt handelt überdies ohne eine entsprechende Ausführungsverordnung des Landes (Hessen).
– Zudem: Mit der Anonymisierung hat man es bei der außerdem notwendigen Gesundheitsberatung (Gesundheitsamt) nicht so.
– Teilweise beschiedene Gesundheitsberatungen seien mittlerweile ungültig.

Das klingt schon ganz anders. Was stimmt nun? Am besten schaut man mal auf die Webseite der Main-Metropole. Sicherlich finden sich dort entsprechende Informationen, Dokumente… hmmm? ähhh? Nein! Nichts! Naja, lediglich ein paar Infos über die gesundheitliche Beratung sind hier zu finden. Ein paar weitere über Sperrbezirke und Beratungsstellen. Das ProstSchG steht zum Download zur Verfügung. Aber sonst…?

Wie war das noch gleich? „Schutz von Prostituierten“! Janee ist klar

rmv

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