Prostituiertenschutzgesetz vs. Polizistenkennzeichnungspflicht

Während Prostituierten Rechte aberkannt werden sollen, bekommen Polizisten die Krise wegen Namensschildern an der Uniform

Es ist schon einige Tage her, da habe ich eine Pressemitteilung der Gewerkschaft der Polizei Mecklenburg-Vorpommern gelesen, welche die von der Landesregierung geplante Kennzeichnungspflicht für Polizisten zum Inhalt hatte. Danach sollen jene Sicherheitsbeamten nämlich ein kleines Schildchen auf die Uniform genäht bekommen, das deren Namen bekannt gibt. Hintergrund sind potentielle Übergriffe von Polizisten auf Zivilbürger bei bspw. Demonstrationen. Mittels Namensschildern soll es Opfern und Zeugen möglich sein, die „Täter“ bei einer Anzeige auch benennen zu können.

Und während ich die besagte Pressemitteilung las, eröffneten sich mir einige Parallelen zum geplanten Prostituiertenschutzgesetz. Nur dass bei letzterem in puncto Meldepflicht (bei Polizeibehörden, Ordnungsämtern…) sowie Ausweispflicht (Stichwort „Hurenpass“) tatsächlich die Persönlichkeitsrechte eingegriffen werden wird.

Die Gewerkschaft der Polizei hingegen schreit wegen kleinen Namensschildchen laut auf und kommt mit Argumenten, welche (im direkten Vergleich zum ProstschG) Sexarbeiterinnen wie eine Farce vorkommen müssen.

Hier die Pressemitteilung der Gewerkschaft der Polizei Mecklenburg-Vorpommern vom 27. April 2015:

Die Polizei ist zu stärken und zu schützen!

Schwerin: „Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält die jüngsten sicherheitspolitischen Parteitagsbeschlüsse der SPD für höchst bedenklich.

Für Christian Schumacher, Landesvorsitzender der GdP kommen die Beschlüsse einem sicherheitspolitischen Schlingerkurs gefährlich nahe. „Statt Polizistinnen und Polizisten vor der zunehmenden Gewalt zu schützen, wird ihnen eine Zwangskennzeichnung verordnet. Zugleich sollen der Polizei wirksame Mittel, wie z.B. die Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung der ausufernden Internetkriminalität vorenthalten werden oder es werden gar dem linksextremen Spektrum zuzuordnende Gruppierungen verharmlost.“

Der Gewerkschaft der Polizei ist nicht ein Fall in Deutschland aus den letzten Jahren bekannt, in dem ein Polizist, dem ein Vergehen im Amt vorgehalten worden sei, nicht habe ermittelt werden können. Statt sich den Sorgen und Nöten der Menschen zu stellen, werden mit der Kennzeichnungspflicht Polizistinnen und Polizisten zu Tätern gemacht.

„Ob die bei Demonstrationen eingesetzten Polizeibeamten irgendwelche Nummern zusätzlich tragen ist den rechtschaffenden Bürgern unseres Landes egal. Wenn sich meine Kolleginnen und Kollegen mit den Menschen unterhalten, hören sie andere Sorgen und Probleme.“, so Schumacher weiter.

Zu geringe Polizeipräsenz, die Angst das Opfer von Einbrechern zu werden, fehlende Unterstützung der Opfer von Straftaten… DAS sind Themen die die unsere Bevölkerung bei der inneren Sicherheit bewegen. Darauf hätte die Regierungspartei SPD auf ihren Landesparteitag am letzten Wochenende Antworten finden können.

Die Sicherheitsbehörden genießen ein hohes Vertrauen bei der Landesbevölkerung. Ich fordere die SPD auf, die Polizei ist zu stärken und zu schützen. Und kein Misstrauen gegen sie zu säen.

Wie kann man nur so wehement gegen jene Kennzeichnungspflicht sein und gleichzeitig lauthals eine Vorratsdatenspeicherung fordern? Wieso handelt es sich bei solch einer Dienstvorschrift um Zwang? Warum widerspricht jene Kennzeichnung dem Schutz der Beamten? Auf der anderen Seite will ein „Prostituiertenschutzgesetz“ (für das auch etliche Polizeibehörden plädieren) mit Hurenpässen, die auf Nachfrage jedem vorzuzeigen sind, für mehr Sicherheit sorgen? Das ist doch total Banane. Realitätsverlust auf Seiten der Polizei, oder was?

In einer PM aus dem Jahr 2014 ließ Herr Schumacher schon einmal so einen Quark von sich:

„Die Forderung nach einer Zwangskennzeichnung für Polizisten und Polizisten zeigt für mich nur ein tiefes Misstrauen gegen meine Kolleginnen und Kollegen. Im Übrigen tragen Polizistinnen und Polizisten seit Jahren in ihrem täglichen Dienst freiwillig Namensschilder an ihrer Uniform. Nur ist ihre Rechtsstellung im geschlossenen Einsatz eine andere. Die Position der GdP Mecklenburg-Vorpommern ist dazu klar und eindeutig, wir lehnen eine Kennzeichnungspflicht ab!“

An dieser Stelle kann man nur betonen: Liebe Sexarbeiterinnen, wehrt euch gegen das geplante Prostituiertenschutzgesetz! zum Beispiel am 13. Juni in Frankfurt am Main. Denn dagegen sind die Sorgen der Polizeigewerkschaft schlicht lächerlich!

Übrigens: einen ausführlichen und gut gemachten Bericht zur geplanten Komplettüberwachung der Sexarbeiter/innen gibt es seit gestern auf Netzpolitik.org.

Unter dem Titel CDU/CSU sind stolz: „Im Prostitutionsgewerbe wird es keine Anonymität mehr geben.“ schreibt A. Biselli nicht nur über die Registrierungs- und Ausweispflicht. Auch der Einschnitt in die Grundrechte der Huren aufgrund der Änderungen zu Wohn- und Arbeitsbestimmungen inkl. verdachtsunabhängiger und unangekündigter Kontrollen ihrer Räumlichkeiten, also jenen Eingriff in die Privatheit der Wohnung (Art 13 Grundgesetz), ist Thema im Artikel.

Ein weiterer Artikel haben „dieDatenschützer Rhein Main“ veröffentlicht.

rmv

Nach oben scrollen