Gesetzesentwurf sieht Aufhebung der Sittenwidrigkeit vor
Nun folgt auch die Schweiz endlich dem Entkriminalisierungsprinzip und will die Sittenwidrigkeit der Prostitution aufheben. Bisher wurde in dem Alpenstaat nach dem Regulationsprinzip gehandelt. Prostitution wurde als notwendiges Übel gesehen und und unter staatliche Kontrolle gestellt. Dabei gab es einerseits eine Steuerpflicht für Prostituierte, aber andererseits war es diesen nicht möglich gültige Verträge abzuschließen, ihren Lohn gerichtlich einzufordern oder reibungslos eine Unfallversicherung abzuschließen. Eine Ausnahme war bis jetzt der Schweizer Kanton Bern, der die Sittenwidrigkeit bereits vor etwa einem Jahr aufhob.
Laut mehreren Schweizer Zeitungen traf am vergangenen Freitag nun die Rechtskommission des Nationalrates zusammen und stimmte mehrheitlich für eine landesweite Gesetzesänderung. Danach sollen Verträge zur „Erbringung sexueller Handlungen gegen Entgelt“ für rechtsgültig erklärt werden.
rmv