ProstSchG: Bundesfamilienministerium legt nach

EntwĂĽrfe fĂĽr Prostitutions-Statistikverordnung (ProstStatV) und Prostitutions-Anmeldeverordnung (ProstAV) vorgelegt

Ende März ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen weiteren Schritt hinsichtlich des Prostituiertenschutzgesetzes gegangen. Leider war es wieder kein sinnvoller. Denn die von Manuela Schwesig geführte Behörde legte für zwei neue Rechtsverordnungen die entsprechenden Referentenentwürfe vor. Nach § 36 Prostituiertenschutzgesetz ist das Ministerium dazu ermächtigt:

  1. Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter (Prostitutions-Anmeldeverordnung – ProstAV)
  2. Verordnung ĂĽber die FĂĽhrung einer Bundesstatistik nach dem Prosti-tuiertenschutzgesetz
    (Prostitutions-Statistikverordnung – ProstStatV)

Als völligen „Murks“ bezeichnet der Verein Dona Carmen die Verordnungen und fordert weiterhin die sofortige Aussetzung der Umsetzung des ProstSchG. Das sehen wir auch so und schließen uns der Bewertung der Frankfurter Fachberatungsstelle an:
http://www.donacarmen.de/aussetzung-statt-umsetzung/

Eine Diskussion dazu wird auch im Forum von sexworker.at gefĂĽhrt:
http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=13718

Eine offizielle Stellungnahme gibt es bereits seitens der Diakonie Deutschland. Wenn sich die Hilfsorganisation auch weniger drastisch (in Sachen Wortwahl) ausdrĂĽckt, fällt deren Fazit weitestgehend negativ aus.  Da fallen Urteile wie „nicht zielfĂĽhrend“, „Frage nach der Sinnhaftigkeit“, „noch stärkere Abdrängung in die Illegalität“, „“Risiko eines Datenmissbrauchs““… .

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