ProstSchG geht mehr und mehr Betroffenen gegen den Strich

Kritik wird lauter: Schutzgedanke wird duch Kosten unterwandert, Ämter sind überlastet…

Dass das Gros der Prostituierten und Betreiber milde gesagt unzufrieden mit dem „Prostituiertenschutzgesetz“ ist, ist bekannt. Die Einstellung der Beratungsstellen/Vereine hingegen ist eng mit derem ideologischen Hintergrund verbunden. Dabei geht das Bundesgesetz den einen zu weit (u.a. Dona Carmen, Hydra…) – sie sehen Grund- und Persönlichkeitsrechte verletzt. Den anderen greift es zu kurz (bspw. Solwodi, Sisters) – ihnen währe ein Gesetz ähnlich dem Schwedischen lieber. Kritik am Gesetz kommt seit Anfang an auch von Seiten der Gesundheitsämter, der Aids-Hilfe oder von Amnesty International.

Während die Debatten lange Zeit aber eher moralischer oder rechtlicher Natur waren, sich auf die Auswirkungen hinsichtlich der Wahrung von Grundrechten, der Selbstbestimmtheit oder dem Schutz vor Stigmatisierungen galt, werden aktuell ganz andere Stimmen laut. Im Fokus stehen vermehrt bürokratische und behördliche Fehlleistungen. Am Pranger stehen das Versagen der Ämter, die Aufschiebungstaktik der Länder, eine Kostenexplosion für Land und Kommunen, die selbstverschuldete oder in der Sache liegende Indiskretion gegenüber den SDL…

Was das genau heißt?: Vielerorts ist die Umsetzung des ProstSchG bzw. der Landesausführungsverordnungen in Teilen oder gar gänzlich unklar. Einige Bundesländer haben nicht mal die entsprechende Verordnung. In Sachsen hat der Städte- und Gemeindetag den vorgelegten Gesetzentwurf kürzlich sogar abgelehnt. Mit u.a. der Begründung: „der Schutzzweck des neuen Gesetzes würde konterkariert“.
Es fehlt an Mitarbeitern und Beratungsstellen. Obwohl Sexarbeiter_innen verpflichtet sind, sich anzumelden, können sie es vielerorts nicht. Mal kostet es Geld, mal nicht. Informationen, wo sie die gesundheitliche Beratung warnehmen können, fehlen oder sind aufwändig zu recherchieren. In einzelnen Ämtern sind Outings vorprogrammiert, der Datenschutz zweifelhaft. Prostituierten wird nicht geholfen sondern sie werden herumgeschickt, von ein Büro ins nächste.

Einzelne Bundesländer leiten die Daten, wie vorgeschrieben, an die Finazämter weiter, andere nicht. Wissen noch gar nicht wie. Der Umgang mit Melde- und Zustelladressen ist zwar im Gesetz geregelt, kein Plan aber bei den zuständigen Dienststellen. und und und

Ähnlich wild sieht es für die Betreiber aus. Anträge zur Betriebserlaubnis werden nur schleppend bearbeitet, oder gar nicht. Wie auch? Mal gibt es keine entprechenden Vordrucke, mal haben die Länder noch gar nicht hinreichend geklärt, welche Gebühren auf Vermieter und Betreiber zukommen. Ganz im Sinne von: „Kostenverordnung, was ist das?“. Und wenn es eine solche gibt, dann scheint diese willkürlich zusammengeschustert, ist intransparent, ermöglicht Sachbearbeitern vereinzelt gar willkürliches Handeln (Beispiel MV).
Stichpunkt Betriebskonzept: auch wie dieses auszusehen hat, händelt jedes Bundesland anders.

Fazit: Streng genommen arbeiten aktuell unzählige Prostituierte und Bordellbetreiber illegal. Oder müssen sich mit Übergangs- und Ausnahmeregelungen zufrieden geben. Die Liste mit den Sach- und Verwaltungsmängeln ist dabei noch gar nicht ausgereizt. Beinahe überall kommt es zu subjektiven Auslegungen des ProstSchG, Einzelfallentscheidungen, Vertröstungen… Von Schutz keine Spur! Den zu erwartenden bürokratischen Irrsin haben wir bereits im letzten Jahr mehrfach betont. Im Oktober sprach auch die Rheinland-Pfälzische Frauenministerin von einem „bürokratischen Monster“.

Diese Erkenntnis scheint jetzt um sich zu greifen – leider nur zu spät. Nachdem erste Medien bereits im Herbst (u.a. BuzzFeedBZ) ĂĽber derlei Misstände berichteten, ziehen 2018 mehr und mehr nach. Ein paar aktuelle Beispiele:

rmv

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