ProstSchG in MV: Anmeldeverfahren nun in 3 Städten möglich

Termine seit dem 04. Oktober an vier Tagen die Woche zu vereinbahren

Beim Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V hat sich was getan. Entgegen der lange Zeit geltenden Info, dass sich Prostituierte nur in Rostock anmelden und beraten lassen können, ist dies nun doch in drei Städten möglich. Das sind Rostock, Schwerin und Neubrandenburg. Außerdem stehen dafür nicht nur zwei sonder vier Tage zur Verfügung. Und noch was: die Behörde ist endlich auch in Sachen Beratung und Anmeldeverfahren weiter: „Die Terminvereinbarung für die Beratungsgespräche und das Anmeldeverfahren ist ab dem 04.10.2017 möglich“, heißt es auf lagus.mv-regierung.de.

Auf der Seite ist weiterhin Folgendes angegeben:

„Das Prostituiertenschutzgesetz sieht für Prostituierte eine persönliche Anmeldepflicht und gesundheitliche Beratungen vor, die regelmäßig erneuert werden müssen. Prostituierte erhalten mit der Beratung umfassenden Zugang zu Informationen über ihre Rechte und Pflichten sowie über Unterstützungsangebote. In Mecklenburg-Vorpommern nimmt das LAGuS im Rahmen des Prostituiertenschutzgesetzes die Aufgaben der gesundheitlichen Beratung sowie des Anmeldeverfahrens für Prostituierte wahr.

Terminvereinbarung für die Gesundheitsberatung und die Anmeldung

Die Terminvereinbarung für die Beratungsgespräche und das Anmeldeverfahren ist ab dem 04.10.2017 unter prostituiertenschutz@lagus.mv-regierung.de oder telefonisch unter 0381 33159-131 möglich. Sie erreichen uns ab dem 04.10.2017 zu folgenden telefonischen Sprechzeiten:

Montag
14 – 16 Uhr

Dienstag
10 – 12 Uhr
14 – 16 Uhr

Donnerstag
10 – 12 Uhr
14 – 16 Uhr

Freitag
10 – 12 Uhr

Die Beratungen und die Anmeldung finden im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) im Fachbereich Prostituiertenschutz (kurz: Pro*SABI) zum vereinbarten Termin an dem von Ihnen gewünschten Ort (Rostock (1), Schwerin (1), Neubrandenburg) statt.

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin für die Anmeldung folgende Unterlagen mit:

  • Lichtbild (ohne Rand, 45 Millimeter hoch und 35 Millimeter breit)
  • Identitätsnachweis: Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
  • bei ausländischen Staatsangehörigen, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind: Nachweis der Berechtigung zur Beschäftigung bzw. selbstständiger Erwerbstätigkeit

Bitte nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Beratung und Anmeldung. Wir beraten auf Deutsch und Englisch und nutzen für weitere Sprachen Dolmetscherinnen und Dolmetscher.“

Frist für Betreiber abgelaufen

Übrigens auch Betreiber müssen ihre Prostitutionsgewerbe beim LAGuS anzeigen. Und für bestehenden Objekte ist die Anzeigefrist mit dem 1. Oktober 2017 abgelaufen. Die genauen Richtlinien findet ihr unter http://www.lagus.mv-regierung.de/Prostituiertenschutzgesetz/Betreiberinnen-und-Betreiber/ .

Entgegen dieser Regelung haben wir aus dem übergeordneten Sozialministerium erfahren, dass das LAGus nur übergangsweise zuständig sein wird. In einem Antwortschreiben wurde uns per Mail erklärt:

„Zur Umsetzung des am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Prostituiertenschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern ist der Erlass einer Landesverordnung geplant, die sich derzeit im Abstimmungsprozess befindet. Danach soll die Zuständigkeit für den gewerberechtlichen Vollzug des Gesetzes, also insbesondere die Erlaubnisverfahren für Prostitutionsgewerbe, auf die kommunale Ebene übertragen werden. Derzeit ist beabsichtigt, die Zuständigkeit insoweit auf die Landkreise und die kreisfreien Städte zu übertragen. Dies gilt jedoch selbstverständlich vorbehaltlich des weiteren Rechtsetzungsverfahrens. Welches Amt dann die Aufgaben wahrnehmen wird, liegt in der Organisationshoheit der Kommunen.“

rmv

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