ProstSchG umsetzen – Länder haben keinen Plan

Neue Seite zum Prostituiertenschutzgesetz von Voice4Sexworkers und der Gemeinnützigen Stiftung Sexualität und Gesundheit gibt Hilfe und informiert

Die Regierungen der Bundesländer haben es bislang nicht auf die Reihe bekommen, das im letzten Jahr verabschiedete Prostituiertenschutzgesetz auch nur annähernd zu bearbeiten. So ist weder klar, wo sich die Prostituierten ab Juli 2017 anzumelden haben, wer für ihre Gesundheitsberatung zuständig ist (Gesundheitsämter ja oder nein), wie die Polizeibehörden künftig vorzugehen haben etc.pp.. Man bekommt gar den Eindruck, dass sich niemand mit dem Thema beschäftigen will, nötige Regelungen und Verordnungen stets auf morgen verschoben werden.

Beispiel Mecklenburg-Vorpommern: Wir haben bei verschiedenen Stellen/Behörden nachgefragt:

  • Das kommunale Gesundheitsamt Schwerin teilte uns mit, dass es noch keine Entscheidung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit über die Zuständigkeiten in puncto Gesundheitsberatung gebe. Somit konnte uns der Fachdienst auch alle anderen damit einhergehenden Fragen nicht beantworten
  • Seitens des Polizeiinspektion Schwerin verwies man uns an das Sozialministerium und an das Landeskriminalamt.
  • Keine Antwort vom LKA MV
  • Keine Antwort vom Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
  • Keine Antwort vom Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
  • Keine Antwort (trotz mehrfacher Anfrage; nur eine einzige Vertröstung) von der Schweriner Gleichstellungsbeauftragten. Und das obwohl sie bereits im Oktober 2016 auf einer entsprechenden Diskussionsveranstaltung des Bundes weilte.

Nun gut, die Länder wollten das Gesetz mehrheitlich nicht. Doch der Bund hat entschieden ab Juli 2017 tritt es in Kraft. Und Sexarbeiter_innen und Betreiber müssen sich damit auf viele teils einschneidende Neuregelungen und Verpflichtungen ein- und umstellen. Wie sollen sie das aber bitte bewerkstelligen, wenn die Länder bis heute keinen Plan haben?
Daneben gibt es keinerlei staatliche Aufklärungs- bzw. Infomaterialien. Die Betroffenen werden wohl bis kurz vor Schluss allein gelassen. Die Konsequenzen nicht abzusehen.

NRW veröffentlicht Entwurf einer Verordnung zum ProstSchG

Einzig das Land NRW hat es geschafft, einen klitzekleinen Entwurf einer Verordnung zu konzipieren. Allerdings ist darin noch nicht wirklich viel gesagt. Auch ist es bislang nicht rechtskräftig.
Download hier: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung von Aufgaben nach dem Gesetz zum Schutz von der in der Prostitution tätigen Personen (DVO ProstSchG NRW)

Derweil versuchen sich Sexworker, Betreiber, Beratungsstellen und Verbände selbst zu helfen – wie sie es schon immer getan haben. Ob mittels eigens organisierten Veranstaltungen, über die eigenen Websites oder auf Online-Foren.

Prostituiertenschutzgesetz.info online

Seit kurzem ist eine Webseite online, zusammengestellt von Voice4Sexworkers und der Gemeinnützigen Stiftung Sexualität und Gesundheit. Prostituiertenschutzgesetz.info heißt sie und was Bund und Länder versäumt haben, versucht man hier nachzuholen. Nämlich umfangreich und beglleitend Hilfe und Informationen zu liefern.
hier geht’s zur Seite: https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/

Natürlich werden auch wir hier auf Rotlicht-Weblog.de weiterhin die Entwicklungen zum ProstSchG verfolgen und kommentieren.
Allgemeines und Spezielles findet ihr auf unserer Domain Pro-Prostitution.de. Dort haben wir für euch alle das Gewerbe betreffenden Deutschen Gesetze zusammengetragen sowie Listen mit Adressen von Verbänden und Fachberatungsstellen, Literaturempfehlungen und Pro/Kontra-Argumenten…

Nachtrag, 14.02.2017: Heute haben wir tatsächlich Antwort von der Schweriner Gleichstellungsbeauftragten bekommen. Folgende Aussage ist dabei bezeichnend für die ganze Misere. So sagt sie: „Wir als Kommune haben bis dato noch keine konkreten Anweisungen, wie/wann usw. dieses Gesetz umgesetzt werden soll.“

Auch aus Bayern gibt es Interessantes. Genauer aus der Landeshauptstadt. Das ‚Referat für Gesundheit‘ hat einen für München geltenden Finanzierungsbeschluss über die verpflichtende Gesundheitsberatung gefasst (bereits im Dezember ’16). Die Vollversammlung des Stadtrates hat auch schon zugestimmt. Da kommt dann einiges auf alle Akteure zu, u.a.:
– eine Kostenpauschale von 35 € pro Beratung/je Sexworker
– städische Verwaltungskosten pro Jahr von min. 639.000  € (ab 2018); dem gegenüber steht ein Erlös von nur 214.000 €.

Die Stadt München wird also mit Inkrafttreten des ProstSchG Schulden machen. Und das nur mit der Gesundheitsberatung. Da ist der Verwaltungsaufwand für alle anderen Regelungen wie Anmeldepflicht, Erlaubnispflich etc. noch gar nicht mit einberechnet.

Das vollständige Dokument kann hier als PDF runtergeladen werden.

rmv

Suchst Du Sex in Bad Saulgau ? Dann starte mit Deiner Suche auf Rotlicht.de entweder auf der Startseite oder nutze die erweiterte Hurensuche.

Scroll to Top