Schikane: Finanzbehörde erkennt Doña Carmen Gemeinnützigkeit ab

Eine neue Strategie mittelfristig die gesamte Prostituiertenlobby zu schädigen?

Gestern, am 8. Oktober, berichtete die Frankfurter Rundschau darüber, dass dem Verein Doña Carmen vom Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde (rückwirkend für die Jahre 2011 bis 2013). Zur Begründung heißt es, die Prostituiertenselbsthilfeorganisation kümmere sich nicht mehr, wie in dessen Satzung festgelegt, um Gesundheitsförderung und kulturelle Bildung. Stattdessen trete der Verein mit Stellungnahmen zu politischen Themen in die Öffentlichkeit, und dies nicht neutral. Auch seien die angebotenen Bordellführungen ein Grund dafür, dass die Arbeit von Doña Carmen keine Steuervergünstigung mehr verdiene.

Kommt das Finanzamt damit durch – eine genaue Prüfung durch die Oberfinanzdirektion steht noch aus und der Verein will Widerspruch gegen den Bescheid einlegen – kann das unter Umständen das Aus für die Beratungsstelle bedeuten. Immerhin dürfen gemeinnützige Vereine Spenden geltend machen und von gerichtlichen Geldauflagen profitieren. Fällt das weg, dann bedeutet das im Fall von Doña Carmen, dass deren Mitarbeiter nicht mehr ausreichend bezahlt werden können. Schließlich werden diese über freiwillige Beiträge finanziert.

Wie es auf fr-online.de weiter heißt, widerspricht das Finanzamt zwar dem vom Vereinsvorstand gemachten Vorwurf der „politischen Willkür“. Doch auch bei einer Betrachtung von außen kommt man schnell zu der Vermutung, hier wird Schikane betrieben. Mehr noch: Bleibt es beim Entzug der Gemeinnützigkeit und macht dieses Vorgehen dann noch bundesweit Schule, laufen etliche Prostituiertenberatungsstellen und -Organisationen Gefahr, finanziell ruiniert zu werden. Beispiel: Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V.; HYDRA e.V.; Nitribitt e.V.; Kassandra e.V.; Madonna e.V. etc.pp.
So sieht es auch Doña-Carmen-Mitbegründer Gerhard Walentowitz. Gegenüber der Frankfurter Rundschau sagte er: Wenn das hier ein Präzedenzfall wird, dann hat das politische Konsequenzen für die gesamte Prostitutionsarbeit in der Bundesrepublik.“

Träte dieses Szenario tatsächlich ein, darf man jenes Vorgehen der Finanzbehörden gar als weiteren Versuch der Abolitionisten sehen, die Prostitution in Deutschland auszumerzen. Denn ohne Lobby und ohne Aufklärungsarbeit steht es Schlecht um die Sexarbeiter_innen, schlecht um die legale Prostitution.

Warum eine politische Stellungnahme zugunsten der Rechte von Sexarbeiter_innen ein Grund für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit ist, ist einfach nicht plausibel. Vor allem wenn man bedenkt, dass sich auch Tierschutz-, Menschenrechts- und teils Sport-Organisationen öffentlich gegen politische Entscheidungen positionieren oder zusammen mit der Politik gemeinsame Initiativen starten. Was ist mit folgenden Vereinen?:

– Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
– PETA Deutschland e.V.
– Deutscher Fußball-Bund e.V.
– Deutsche Welthungerhilfe e.V.
– Deutsche AIDS-Hilfe e.V.
– Ärzte ohne Grenzen e.V.

Hier käme niemand auf die Idee, diesen ihre Gemeinnützigkeit absprechen zu wollen. Natürlich zu Recht. Aber Prostitution? Prostitution ist ja bekanntlich böse. Da muss man klar gegen Einrichtungen sein, die für eine gesetzlich legalisierte Sexarbeit einstehen…!

rmv

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